Oldtimer Trecker verkauft nun will der Käufer Geld zurück?
Hab vor ein paar Wochen einen 52 Jahre alten Trecker verkauft. Ein kleines Schätzchen im Originalzustand, mit TÜV und läuft super. Nun hat der Käufer die Vorbesitzerin, eine über 80 Jahre alte Frau, angerufen und gefragt was wir für ihn bezahlt haben. Das ist das eine. Er hat etwas mehr dafür bezahlt als wir. Wobei wir ihn auch erstmal TÜV fertig machen mussten. Er hat ihn nun in einer Werkstatt gehabt, Ölwechsel machen lassen, die Bremsscheiben wurden erneuert, es war eine Rechnung über 1300 Euro. War ihm wohl zu teuer alles und wir haben einen Brief von seinem Anwalt bekommen.... Er hat ihn zusammen mit seinem Vater angeschaut und Probe gefahren. Ich habe ihm den Trecker sogar noch gebracht.... Habe ich da irgendwas zu erwarten? Natürlich gibt es einen Kaufvertrag mit Mängelausschluss....
2 Antworten
Ein 52 Jahre alter Bulldog.. was hat der Käufer denn erwartet? Einen 911er Porsche im Bestzustand? Ölwechsel und Bremsscheiben sind Verschleißteile. Da greift keine Gewährleistung. Die du ja eh ausgeschlossen hast. Ausserdem, hätte das Teil einen Mangel gehabt, hätte er sich zuerst auffordern müssen, diesen zu beseitigen. Das weiss der Anwalt übrigens auch. Du jedenfalls hast nichts zu befürchten.
Wollen und fordern kann man viel. Ich fordere hiermit ganz offiziell und öffentlich, dass Donald Trump sofort als Präsident der Vereinigten Staaten zurücktritt und mir sein gesamtes Firmenimperium überschreibt. Und, irgendwas passiert? Ich fürchte nicht.
Teile uns lieber mal mit, was der nette Herr Anwalt denn so schreibt.
Werde ich morgen machen. Da werde auch ich den Anwalt meines Vertrauens 😊 beauftragen ein Brieflein zu schreiben. Hab sowas zwar noch nie gemacht, aber sowas ist mir auch noch nie passiert 😅
Wenn an der Forderung nichts dran ist, kannst du dir m. E. zum jetzigen Zeitpunkt noch den Anwalt sparen. Aber wenn du eine RSV hast, warum nicht. Denk nur an eine mögliche Eigenbeteiligung.
Denke ich zwar auch, aber... Der Typ muss einen auf die Mütze kriegen...
Das durch den Anwalt abwickeln zu lassen, ist sicher weniger stressig. Aber beschwere dich bitte nicht, wenn du das Geld für den Anwalt nicht oder nur teilweise zurückbekommst.
Wenn beide Parteien Privatpersonen sind und einzelvertraglich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, sehe ich da erst mal keinen rechtlichen Grundlage für einen Rücktritt. Der Preis, für den ihr selbst den Trecker gekauft habt, dürfte hier vollkommen irrelevant sein.
Aber wenn du schon Post von seinem Anwalt bekommen hast, warum stellst du den Brief hier nicht einfach mal ein? Und am Besten auch gleich noch den Kaufvertrag. Dann können wir uns selber mal ein Bild davon machen. Namen und Adressen bitte unkenntlich machen.
Der Hammer war ja auch, dass er die Frau angerufen hat, die im Brief eben drin steht und gefragt hat was wir bezahlt haben und er nun die Differenz zurück haben möchte... 🙈