Mutter als Frührentnerin oder Vater als Rentner als Gesellschafter einer GmbH?
Meine Mutter oder mein Vater werden als alleiniger Gesellschafter eine GmbH gründen.Nachdem ich hier einige Fragen gelesen habe, stellt sich jetzt die Frage, welche Konstellation besser ist. meine Mutter ist mit 62 Frührentnerin, mein Vater mit 67 ganz normal Rentner. Nun angenommen als Beispiel: Die GmbH hat einen Gewinn von 50.000€ erwirtschaftet. Bei meiner Mutter wäre das voll anrechenbar auf Ihre Rente, so daß z.B. die Rente voll gekürzt werden würde? und bei meinem Vater wird die Rente durch den Gewinn nicht gekürzt bzw. angerechnet, sondern der Verdienst in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt?
1 Antwort
Zwischen:
1. Gewinn einer GmbH
und
2. Anrechnung von Einkommen, sprich der Ausschüttung
liegt 3. ein Ausschüttungsbeschluss der GmbH.
Wenn ein Rentner eine GmbH hat, oder genauer 100 % der Anteile einer GmbH hält, so hat er deshalb noch kein Einkommen.
Erst wenn die GmbH einen Gewinn hatte und dann beschließt diesen auch auszuschütten, entsteht ein Einkommen beim Gesellschafter und das wird dann ggf. angerechnet.
Die Ausschüttung sind Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Als alleinige Gesellschafter haben Mutter oder Vater aber selbst zu entscheiden, ob und wieviel des Gewinns an sie ausgeschüttet wird. Die Gesellschafter entscheiden auch über die Höhe des Geschäftsführergehalts.
Nicht dass der Geschäftsführer (vermutlich der Fragesteller) meint, er hätte in der GmbH diesbezüglich etwas zu vermelden.