Teilzeitjob und selbständige Arbeit wie regel ich den Steuer?
Also ich habe vor kurzem den Studium abgeschloßen und wollte mit Teilzeitarbeit beginnen (20-30stunden pro Woche) und meine Arbeit als Aufsichtsperson in Museum (ist selbständige Arbeit) bei behalten.
Arbeit in Museum bekomme ich zwischen 400-500 pro Monat.
So und wie ist das jetzt mit Steuern? Bei selbständige Arbeit musste ich bis jetzt keine Steuern zahlen. Bleibt Museumsarbeit weiterhin Steuerfrei oder muss das jetzt gesteuert werden?
LG
Min
2 Antworten
Du musst - wie bisher - den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit per EÜR ermitteln und in die Anlage G zur Steuererklärung eintragen. Außerdem gibst Du eine Anlage N ab. Bei der Veranlagung werden beide Einkunftsarten zusammengerechnet, das zu versteuernde Einkommen ermittelt und der Besteuerung unterworfen. Je nachdem, wie hoch die Nachzahlung ausfällt, wirst Du zukünftig zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten müssen.
G=Gewerbebetrieb
(Könnte auch Anlage S für selbständige Tätigkeit sein)
N=nichtselbständige Tätigkeit
Als selbständige Aufsichtsperson in einem Museum?
Sieht eher nach einer Scheinselbständigkeit aus.
Danke für die schnelle Antwort! Kannst du mir nochmal erklären was G und N bedeutet?