Freiberufliche Tätigkeit (unter 8000 EUR/Jahr) vergessen anzumelden. Ist eine Steuererklärung notwendig, oder reicht die Anmeldung? Und welche Formulare?
Hallo zusammen, Aus einer freiberufliche arbeit verdiene ich ca 4000euro im Jahr und ca 2300euro aus der übungsleiterpauschale. Dass die übungsleiterpauschale (solange unter freibetrag) nicht entscheidend ist weiß ich. Aber ich habe vergessen die freiberufliche honorararbeit anzumelden. Reicht es nun, wenn ich diese nachträglich anmelden und keine Steuererklärung abgebe, weil Steuern muss ich ja sowieso nicht zahlen, da ich unter 8000euro/Jahr liege. Oder muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgebenm Und wenn ja, welche Formulare sind notwendig. Ich weis etwas von Anlage S, aber die gälfte con dem was darauf steht versteh ich nicht oder trifft nicht zu. Außerdem fahre ich in meiner Arbeit viele Kilometer, kann ich dafür eine Kilometerpauschale von 0.30 Cent pro km verlangen?
1 Antwort
Hallo! Du bist meines Erachtens nicht verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Aber ich würde es dennoch machen, wenn du einen Verlustvortrag hast - das heißt, wenn du am Ende des Jahres so viele Verluste hast, dass diese deinen Gewinn "aufzehren". Wird bei dir aber wahrscheinlich nicht der Fall sein..