Teilzeitjob + Minijob, wie zahle ich die Sozialabgaben?

3 Antworten

Du kannst neben Deinen Hauptjob problemlos einen sogenannten Minijob ausüben, bei dem dann die Sozialabgaben alleine vom Arbeitgeber übernommen werden - ebenso eine pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 2%.

Allerdings kann Dein bisheriger Alleinarbeitgeber Dein Gehalt nun nicht mehr via Gleitzonenrechner abrechnen, sondern muss jetzt einen "normalen" Brutto-Netto-Rechner anwenden, so das sich Dein Nettogehalt geringfügig verringert, da jetzt Deine Anteil bei den Sozialabgaben etwas steigt.

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Sprich bitte in dieser Schule noch einmal an, ob Du als Minijobber/in bei der Minijobzentrale angemeldet wurdest, oder ob es sich um eine Honorartätigkeit - als steuerfreie Übungsleitertätigkeit handeln soll.

Andri123  03.04.2022, 14:13

Ich tippe auf Honorartätigkeit. Guter Hinweis auf die Übungsleiterpauschale!

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Du mußt mit der Schule in der Du die Tätigkeit ausübst abklären, ob sie Deine Tätigkeit als Minijob betrachten und bei der Minijobzentrale auch angemeldet haben.

Ist der Schule Dein Teilzeitjob bekannt!