2 HiWi Jobs

2 Antworten

Vielen Dank für die Antwort! Ich kann leider noch nicht ganz folgen, für den ersten Job brauche ich also "nichts" und den zweiten Job rechne ich über "Steuerkarte" ab? Ich kann mich freiwillig von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen im ersten Job. Stimmt es, dass ich mich bei beiden Jobs für die gleiche Wahl (Rentenversicherung oder nicht) entscheiden muss?

Viel Durcheinander.

Für die Familienversicherung darf man 450 EUR verdienen (wenn ein Minijob dabei ist), sonst greift die studentische Pflichtversicherung für 80 EUR.

Mit Kindergeld hat das nichts zu tun, Einkommensgrenzen gibt es nicht mehr.

Bei der jetzigen Konstellation könnte man das noch als Werkstudent laufen lassen, d.h. nur Steuern und Rentenversicherung. ist der Arbeitgeber der gleiche ?

Aber: ab dauerhaft 20 Std./Woche = 80 Std./Monat wird man in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig.

Mit Kindergeld hat das nichts zu tun, Einkommensgrenzen gibt es nicht mehr.

stimmt.

Es gibt inzwischen aber, falls man bereits eine Ausbindung (z. B. Bachelor oder Lehre) erfolgreich beendet hat, eine 20 h Grenze!

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