Teilungserklärung, vorab Vorgaben?im Anhang zum Testament?
Wir haben als Eheleute ein Berliner Testament, handgeschrieben, sicher verwahrt zu Hause. Unsere beiden Söhne sind Erben des von uns als Eigentümer bewohnten Einfamilienhauses , sind also im Erbfall im Verhältnis 0,5/0,5 Teileigentümer. Ist es möglich in einem Anhang zum Testament im Voraus, für eine im Erbfall zu erstellende, notariell beglaubigte Teilungserklärung festzulegen, wie diese Teilung erfolgen soll?
4 Antworten
Also wenn ich das richtig verstehe, erbt doch erst einmal der verbleibende Ehepartner und erst später die Söhne.
Warum wollt ihr denn jetzt schon etwas regeln, was die beiden Söhne später, wenn der Erbfall eingetreten ist, selber regeln können?
Wenn das alles heute schon geregelt werden muss / kann, dann würde ich an eurer Stelle vor einem Notar einen Erbvertrag unter Einbeziehung aller Beteiligten abschließen. Dort könnte man z.B. auch einen Pflichtteilverzicht für die Söhne einbauen.
Zum Thema, das Testament sei "sicher verwahrt zuhause" würde ich aber doch eher eine Hinterlegung beim Nachlassgericht empfehlen. Das wäre dann doch noch etwas sicherer. Nur nebenbei.
Dieter:
Ein namentlich unbekannter Notar soll die Teilung des Einfamilienhausgrundstücks und die Eigentumsübertragung auf die zwei Söhne herbeiführen.
Wie soll die Teilung aussehen: Je 1/2 Miteigentumsanteil?
Oder Aufteilung in Wohnungseigentum: Z.B. Hauptwohnung an Sohn 1, Einliegerwohnung mit alleiniger Gartennutzung und Doppelgarage an Sohn 2?
Mit Wertausgleich nach dem Ergebnis eines aktuellen Gutachtens eines von der IHK bestellten und vereidigten Gutachters?
Was soll mit dem restlichen Nachlass geschehen, wie z. B. Möbel, Geld, Guthaben, Aktien, Schmuck, Waffen, Briefmarkensammlung, Geländewagen, Gemälde, Verbindlichkeiten etc.
Letzte Anm.: Die Empfehlung von lobber dürfte angesichts der vielen Unbekannten die bessere Lösung sein oder du bestimmst gleich einen genehmen Testamentsvollstrecker.
Dieter:
Gem. § 2048 BGB ist eine Teilungsanordnung der Erblasser möglich.
Ihre Grenze findet eine Teilungsanordnung dann, wenn sie gegen § 2306 verstößt oder wenn sie sittenwidrig und/oder schikanös ist (§§ 138, 226).
In einem Einfamilienhaus sollen zwei abgeschlossene Wohneinheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz gebildet werden. Wie die Gleichwertigkeit (50 : 50) hergestellt werden soll, läßt du offen.
Was ist der Unterschied zwischen Teilungsanodnung und Teilungserklärung? Was heißt in § 2306 BGB "beschränkt" ? welches Recht eines Miteigentümers wird in seiner Ausübung durch eine Teilungserklärung denn beschränkt?
Wie die Abgrenzung der zum jeweiligen Teileigentum (50/50) gehörenden Wohnbereiche des Hauses für die spätere Erstellung (nach dem Erbfall!) einer Teilungserklärung aussehen soll, soll ja gerade in einer Zusatzerklärung zum Testament festgelegt werden.