Tapezieren bei auszug?

2 Antworten

Du bist verpflichtet, sofern Du die Wohnung tapeziert übernommen hast, diese auch schadensfrei zurück zu geben.

Oder hast Du die Wohnung mit zerrissenen Tapeten übernommen, wohl eher nicht.

Also musst Du tapezieren, ja!

Das von Dir geschilderte Zustand kann keinesfalls mehr als allgemeine / übliche Abnutzung eingestuft werden, ergo wird Euch nichts anderes übrigbleiben, als neu zu tapezieren.

Ansonsten werden von Euch - gemäß vertraglicher Vereinbarung - Schönheitsreparaturen in angemessenen Zeitabständen geschuldet. Inwieweit ihr dabei vollumfänglich diese Kosten - komplett tapezieren - übernehmen müsst, wenn die Rauhfaser bereits "gefühlte" 20 Mal übergestrichen wurde müsst Ihr mit dem Vermieter klären.