Strafe für den Beifahrer?

Answer123  18.07.2023, 14:44
Die Person hat zwar schon ihren Führerschein ist aber noch keine 18

BF17? Oder nur B-Prüfung vor dem 18. Geburtstag?

huhu12345 
Fragesteller
 19.07.2023, 00:26

Danke für die Nachfrage, BF17. Kann das die Tat ein wenig verbessern?

3 Antworten

Danke für die Nachfrage, BF17. Kann das die Tat ein wenig verbessern?

Verstehe ich das richtig: Die Person hat den BF17-Führerschein gemacht und hat eine BF17-Bescheinigung, mit der sie zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson fahren darf, du bist jedoch keine eingetragener Begleitperson?

Dann sind mir m. E. nicht im Straftatbereich (Fahren ohne Fahrerlaubnis), sondern im OWI-Bereich (251a BKat).

Für dich sehe ich hier ganz großen Probleme, Beihilfehandlungen im OWI-Bereich dürften mit relativ wenig Engagement verfolgt werden - zumal die initiale Sachverhaltsaufnahme ja schon das für den Vorsatz erforderliche Wissen deinerseits bestreitet.

Für deinen Freund hingegen ist der Autofahrspaß damit erst mal vorbei:

Für den Verstoß gegen § 48a Abs. 2 Satz 1 FEV gibt es eine Geldbuße von 70 € (TBNR 248612; 251a BKat) zzgl. 28,50 € Verwaltungskosten: (§ 107 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG) und einen Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.3.2 FeV), der 2,5 Jahre lang stehen bleibt (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a StVG).

Außerdem wird grundsätzlich die Fahrerlaubnis widerrufen (§ 6e Abs. 2 StVG). Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird ein Aufbauseminar vorausgesetzt (§ 2a Abs. 5 Satz 1 StVG).

Weiterhin handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß innerhalb des Probezeit (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.5 FeV). Auch deshalb wäre im Regelfall ein Aufbauseminar anzuordnen, was wiederum zwingend eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre mit sich bringen würde (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG). Ob § 2a Abs. 5 Satz 1 StVG diese Regelung verdrängt oder ergänzt, ist für mich aktuell nicht klar erkennbar.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

"sie schauen das ich gut wegkomme mit einer Geldstrafe"

Hierauf hat die Polizei gar keinen Einfluss, die urteilen nämlich überhaupt nicht!

Tiiii  18.07.2023, 07:52

Die Art wie ein Polizist schreibt, kann Einfluss auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft haben. Man kennt sich. Und wenn die Staatsanwaltschaft weiß, der Polizist schafft ordentlich, kann sie zwischen den Zeilen lesen und sich etwas daran orientieren.

In hiesigen Fall glaube ich das nicht. Die Story stinkt. Wieso sollte man auf dem Parkplatz fahren, wenn man davon ausgeht, dass er fahren darf?!

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Alarm67  18.07.2023, 08:16
@Tiiii

Der Haken hierbei ist doch die Probezeit!

Der Führerscheinstelle ist doch egal, was und wie freundlich die Polizei schreibt!

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Tiiii  18.07.2023, 08:36
@Alarm67

Das stimmt. Die Frage zielt aber auf eine Strafe. Strafe kommt von der justiz. Auflagen der Führerscheinstelle gehen extra.

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huhu12345 
Fragesteller
 18.07.2023, 09:05
@Tiiii

Danke für eure Antworten. Bezüglich des Parkplatzes: er wollte nur für mich ausparken und so hat die Polizei dies auch notiert.

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Geldstrafe, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit. Und mal ernsthaft: Das kauft dir doch keiner ab, dass du das nicht gewusst hast!

huhu12345 
Fragesteller
 18.07.2023, 07:26

Danke für die schnelle Antwort. Die Polizei hat das so aufgeschrieben, da ich die Person erst auf dem Geburtstag kennengelernt habe. Zudem meinten sie ich wäre sehr kooperativ und sie schauen das ich gut wegkomme mit einer Geldstrafe. Kann das sein?

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MonavdH  18.07.2023, 15:38
@huhu12345

Eher nicht. Wer lässt einen wildfremden Typ mit seinem Auto fahren? So blond kannst du doch nicht sein. Oder die Polizei denkt, du bist ein Dummchen. Aber die Polizei entscheidet das nicht, sondern die Staatsanwaltschaft.

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