Stornogebühren Caterer

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Die klassische Gegenfrage wäre: was sagt denn der Vertrag?

Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden und wenn Dir AGB des Caterers bekannt sind, in dem diese Stornogebühren festgelegt werden, dann könnte bei geeigneter Zeugenlage durchaus ein Argument zugunsten des Caterers konstruiert werden, da nämlich ein Vertrag besteht.

Da die Stornierung jedoch acht Wochen vor dem Termin stattfand und außerdem ja anscheinend keine inhaltlichen Festgelegungen (welche Getränke und Speisen, welcher Ablauf, welcher Ort) getroffen wurden, wird diese Forderung keinen Bestand haben. Insbesondere stellt sich die Frage, ob Dir denn überhaupt ein schriftliches Angebot des Caterers vorliegt, mit dem die Kosten aufgeschlüsselt werden - und dort finden sich typischerweise auch die genannten AGB. Solange Du dieses Angebot jedoch nicht beauftragst, gibt es keinen Vertrag und damit auch keinen Stornoanspruch, da es nichts zu stornieren gibt.

Die Informationen, die Du hier gibst, sind sehr dürftig.

Keine Chance. SElbst in einem Vertrag würde man eine Stornogebühr für eine Woche 8 Wochen vor dem Ereignis kaum akzeptieren. Nur bei extrem aufwendigen Sachen.

Eng wird es ab 4 Wochen Abwärts.