Energiepreispauschale für FSJler auszahlen lassen?
Hallo,
Ich hab mich gefragt ob, und wenn ja, wie ich mir die EPP von 2022 auszahlen lassen kann. Das Problem ist das ich zum 1. September 22 noch nicht gearbeitet habe, ich habe am 12. September erst angefangen, aber so wie ich das nachgelesen habe sollte das kein Problem sein:
"Gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP am 1. September 2022 entsteht. Der 1. September 2022 markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen. Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat."
~Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
Es steht zwar auf der seite explizit etwas zur Auszahlung bei FSJlern aber daraus werde ich leider gar nicht schlau. Vielen Dank schonmal im vorraus!!
1 Antwort
Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab und gibst das Taschengeld im Rahmen des FSJ so an, wie auf der von Dir verlinkten Seite beschrieben:
Angaben zum steuerfreien Taschengeld (nach § 3 Nummer 5 Buchstabe d Einkommensteuergesetz) aus dem FSJ oder vergleichbaren Diensten im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d Einkommensteuergesetz sind in der Zeile 27 der Anlage N einzutragen.
Mehr musst du nicht machen - steht auch auf der von Dir verlinkten Seite:
1. Wie wird die EPP festgesetzt?
In jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, prüft das Finanzamt, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP noch nicht über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Im Steuerbescheid wird dann neben der Einkommensteuer auch die EPP festgesetzt.