Steuerrecht - Keine Angabe selbständige Tätigkeit, keine Steuererklärung - Schreiben vom Finanzamt?


03.11.2021, 20:20

Über eine Antwort zu der Frage von - wfwbinder -würde ich mich tausendfach bedanken!

2 Antworten

Leider schreibst Du nicht, wie hoch die einnahmen aus dieser Tätigkeit waren. Welche Kosten sind angefallen?

Hast Du von der Tätigkeit gelebt? Welche Einnahmen gab es noch? Wie warst Du krankenversichert?

Aus Deinen Angaben kann man nur ableiten: "Mag sein, mag auch nicht sein."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AniRi 
Fragesteller
 03.11.2021, 21:12

Leider schreibst Du nicht, wie hoch die einnahmen aus dieser Tätigkeit waren. Welche Kosten sind angefallen?

Die Einnahmen aus der Tätigkeit betrugen für das Jahr / Dauer der Ausführung -Zeitraum der Tätigkeit April bis November insgesamt 21.050 EUR

Hast Du von der Tätigkeit gelebt?

Es war die einzige Tätigkeit, die ich in dieser Zeit ausgeübt habe und somit der alleiniger Verdienst.

Jegliche Ausgaben wie Miete, Lebenshaltungskosten, Fahrtkosten, welchle nicht unerheblich waren, da der Beschäftigungsort einfach 35 km weit weg lag - Arbeit & Fahren regelmäßig von Montag bis und inkl. Samstag -> 70 km pro Tag - sowie jedwede Anschaffungen für die Tätigkeit - hauptsächlich Büromaterial und Laotop, etc. wurden aus diesen Einnahmen geschöpft und vollumfänglich finanziert.

Welche Einnahmen gab es noch?

Von Januar - April insgesamt 3.500 € aus einem Anstellungsverhältnis

und 2.500 € für Dezember- gleichfalls aus einem Anstellungsverhältnis -> Selbständige Tätigkeit wurde auf Wunsch des Unternehmens in ein Anstellungsverhältnis umgewandelt

Wie warst Du krankenversichert?

Zur Zeit der Selbständigkeit wurde ein privater Krankenversicherungsbeiträge bezahlt.

Zudem hatte die private Krankenversicherung behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben, sodass eine Doppelversicherung in der Tat vorlag in den Zeitraum November 2015 bus Januar 2016 und die private Krankenversicherung in diesem Zeitraum weiter bezahlt werden musste.

Aus Deinen Angaben kann man nur ableiten: "Mag sein, mag auch nicht sein."

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wfwbinder  03.11.2021, 21:48
@AniRi

OK, Da kann wirklich eine Nachzahlung herauskommen. Aber das muss man natürlich berechnen. Warum setzt Du Dich nicht einfach an den Computer, rufst www.elster.de auf und trägst alles ein, was relevant ist. Da sind die beiden Lohnsteuerbescheinigungen von Jan,.-März und für Nov./Dez.

Dann die EÜR machen. Einnahmen sind klar. dann die Ausgaben. Dabei berücksichtigen, das 70,- Kilometer am Tag schon mal 21,- Euro Kosten täglich sind. bei ca. 140 Tagen über 2.800,- Euro.

Die KRankenversicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwendungen.

Einfach nur alles abarbeiten, was in der Erklärung gefragt wird.

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AniRi 
Fragesteller
 03.11.2021, 22:12
@wfwbinder

Vielen Dank für Ihr Engagement! Recht herzlichen Dank für die Rückmeldung!

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AniRi 
Fragesteller
 03.11.2021, 21:15

Recht herzlichen Dank für die Antwort

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Vielleicht solltest Du erst einmal die Frage formulieren.

Dass Steuerhinterziehung erst nach 5 Jahren verjährt läßt sich doch ergooglen und auch, wann die Frist beginnt.

AniRi 
Fragesteller
 03.11.2021, 20:30

Entschuldigung ein Tipperwichtel hat sich eingeschlichen - es handelt sich um den Zeitraum 2015

Und meine Fragestellung ist einfach: Was kann man nun tun ?

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Privatier59  03.11.2021, 20:44
@AniRi

Sofern der Wichtel keine Anwaltszulassung hat wird er aber keine große Hilfe sein. Ein auf Steuerstrafsachen spezialisierter Rechtsanwalt scheint da qualifizierter. Im Übrigen beträgt die Nachzahlungsfrist im Fall von Hinterziehung 10 Jahre.

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AniRi 
Fragesteller
 03.11.2021, 20:31

Danke für deine Mitteilung!

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AniRi 
Fragesteller
 03.11.2021, 21:14

Danke für das Engagement

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