Sind Bewerbungskosten nur dann steuerlich absetzbar, wenn man arbeitslos ist?

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Bewerbungskosten, also Porto, Fahrtkosten Hin und zurück, Verpflegungspauschale kann man immer ansetzen. Allerdings benötigt man einen Nachweis. Der kann die Einladung oder Absage sein.

"... Nachweis oder glaubhaft machen." Übrigens auch Foto, Bewerbungsmappe, Kopierkosten, Zeitungskosten der FAZ-Samstagsausgabe.

Postbewerbungen mit Bewerbungsmappe kann man auch mit € 8,50 pauschalieren.

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Bewerbungen können auch erfolgen, wenn man einen Job hat. Schließlich darf man sich ja immer verändern wollen.

Die Kosten sind jedoch - sofern nicht durch den prospektiven Arbeitgeber als Reisekosten ersetzt - nachzuweisen bzw. zu plausibilisieren. Hierzu dienen z.B. Rechnungen über die gekauften Materialien (Mappen, Klarsichthüllen), gemachte Bilder beim Fotografen, nicht gezahlte Reisekosten, etc. Des weiteren erhält man Absagen und Einladungen bzw. zumindest Bestätigungen über die Bewerbungseingänge. Auch wenn das nicht lückenlos erfolgen kann, sollte man auf jeden Fall ein plausibles Gesamtbild dokumentieren.