Steuern bei Hausverkauf Vorerbe und Nacherbe?

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Im regulären Verlauf wäre die Sache ja eindeutig. Als Nacherbe kann man sich aussuchen, ob es als Erbschaft gegenüber der Grossmutter oder der Tante gilt, und der Freibetrag von Grossmutter zu Enkel beträgt 200.000.

Ebenso würde man das Anschaffungsdatum der Oma miterben, somit würde keine Spekulationssteuer anfallen. (auch nicht, wenn die Tante Euch einen Teil schenkt)

Nun ist die Frage, wie die Überlassung der 50% durch die Tante an Euch gewertet wird. Ist es vorweggenommene Nacherbschaft, oder eine teilweise Schenkung?

Wie habt Ihr denn die Quote ermittelt?

Ich hatte mal so einen Fall. Ich habe dann für die Vorerbin den Kapitalwert ihres Wohnrechts ermittelt, und diesen Betrag hat sie vom Kaufpreis erhalten. Damit war klar, dass den Nacherben nichts geschenkt wird. Dieses Vorgehen habe ich mit Sozialamt und Betreuungsgericht abgestimmt.

Falls man das steuerrechtlich so übertragen kann, wäre das vielleicht ein Ansatz.

Besser wäre natürlich, die Steuerberater hier würden sich äussern.