Darf ein befreiter Vorerbe Haus und Grundstück verkaufen?

2 Antworten

Schauen wir doch mal ins Gesetz:

"§ 2136 BGB
Befreiung des Vorerben

Der Erblasser kann den Vorerben von den Beschränkungen und Verpflichtungen des § 2113 Abs. 1 und der §§ 2114, 2116 bis 2119, 2123, 2127 bis 2131, 2133, 2134 befreien."

sowie

"§ 2113 BGB
Verfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen

(1) Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes
Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft
gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des
Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des
Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde."

Fazit:

Der befreite Vorerbe darf zum Nachlaß gehörende Grundstücke veräußern.

Präziser geht es nicht. Top.

1

Nein, das darf er nicht, wenn die Mutter es nicht ausdrücklich im Testament festgelegt hat.

"Dem Vorerben ist es  verwehrt, Grundeigentum dauerhaft auf einen Dritten zu übertragen oder das im Nachlass befindliche Grundeigentum – beispielsweise mit einer Grundschuld – auch nur zu belasten oder inhaltlich zu ändern. Der Vorerbe kann demnach zwar mit einem Dritten einen Kaufvertrag über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abschließen, er kann diesen Vertrag allerdings nicht auf Dauer erfüllen, indem er das Eigentum endgültig auf den Käufer überträgt."

Quelle:

 http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/vorerbe.html#sthash.DVNEhOp9.dpuf