Steuern auf Mieteinnahmen wenn nur die monatliche Belastung (Zinsen, Bausparvertrag, Hausgeld) gedeckt wird?

4 Antworten

Besteuert werden nicht die Mieteinahmen sondern der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Was genau in der Steuererklärung zu deklarieren ist, erklärt dir ein/e Steuerberater/in.

Steuerlich erfasst wird die Vermietung durch die Anlage V in der EkSt-Erklärung, die Du abzugeben hast. Alerdings werden Deine Ausgaben in den ersten Jahren dazu führen, dass Deine Steuerlast insgesamt geringer ist als vorher. Ein Steuerberater wäre in DEine Fall sicher angeraten, denn offensichtlich verstehts Du das deutsche Steuersystem bei Vermietung überhaupt nicht.

Anlage V+V und was da übrig bleibt ist zu versteuern mit den restlichen Einnahmen die sie vielleicht haben.
Tilgung gehört nicht zu den abzugsfähigen Kosten, nur mal so am Rande.....
Sie sollten sich vielleicht gerade im ersten Jahr einen Steuerberater ihres Vertrauens gönnen ....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da die Beträge, die in den Bausparvertrag eingezahlt wurden, keine Werbungskosten sind und da ein (großer) Teil des Hausgeldes über die Nebenkosten vom Mieter ausgeglichen wird, wird durchaus etwas übrig bleiben, was dann zu versteuern ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung