Steuerklassenwechsel - Hohe Nachzahlung zu erwarten ?

4 Antworten

Wenn man irgendwann im Jahr die Steuerklassenkombination 3/5 hatte, muss man eine Steuererklärung abgeben und es besteht auch immer die Gefahr eine Nachzahlung.

Auf jeden Fall habt Ihr es richtig gemacht, wenn ab dem Zeitpunkt, wo Ihr beide verdient habt, wider 4/4 hattet. da ist die richtigeLohnsteuer abgezogen worden.

In der Zeit wo Du alleinverdieener warst, ist bei Steuerklasse 3 ja vermutlich keine, oder nur wenig Lohnsteuer abgezogen worden.

Ich denke es wird keine, oder nur eine geringe Nachzahlung herauskommen. Aber man kann es nur beurteilen, wenn man die angaben aus den Lohnsteuerbescheinigungen hat, also Jahresbrutto und abgezogene Lohnsteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das ist nun keine Steuerfrage, sondern eine Mathematikfrage.

Was hindert dich denn, die Einkommensteuererklärung anzufertigen? Dann siehst du doch das (wahrscheinliche) Ergebnis.

Lara1988 
Fragesteller
 12.05.2017, 21:18

Naja ich möchte ja lediglich wissen ob sich der Wechsel negativ auswirkt da ich die Hälfte des Jahres durch die Steuerklasse 3 nun mal weniger zahlen musste und ich gehört habe, dass am Ende des Jahre nur die letzte Steuerklasse zählt und in dem Falle hätte ich doch dann zu wenig gezahlt?! Vllt habe ich auch nur einen Denkfehler. 

Die Steuererklärung mache ich immer auf Papier, also ist da nichts mit Ergebnissen ;) 

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EnnoWarMal  13.05.2017, 06:36
@Lara1988

Nein, der Wechsel wirkt sich nicht negativ aus, denn die auf das Einkommen zu zahlende Steuer ändert sich ja nicht in Abhängigkeit davon, was vorausgezahlt wurde.

Wenn die Steuer 1.000 ist und ich 1.200 vorausgezahlt habe, bekomme ich 200 wieder. Habe ich nur 900 vorausgezahlt, muss ich 100 nachzahlen, hatte aber übers Jahr monatlich 25 mehr in der Tasche gehabt.

Die Steuererklärung mache ich immer auf Papier

Selber schuld. Ich wusste gar nicht, dass das noch nicht ausgestorben ist.

Dann rechne eben auch auf Papier die Steuer aus, scheint dir doch zu gefallen.

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Ob du nun Steuern nachzahlen musst oder nicht, kann ich dir nicht sagen.

Aber: Die Steuerklasse legt den Lohnsteuerabzug unterjährig fest. Der Einkommensteuerbetrag wird von dem zu versteuernden Jahreseinkommen (das ist nicht das reine Bruttoeinkommen) errechnet.

Die Steuern z.B. werden nicht vom Arbeitgeber gezahlt, die zahlt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber führt den Betrag nur an das Finanzamt ab.

Bei der Steuerklassenkombi 4/4 dürfte keine Nachzahlung entstanden sein, evtl. während der Kombination 3/5. Also warum Dummerweise?

Mach einfach die Erklärung mit einem Steuerprogramm und mach eine Proberechnung. Dann weisst du woran du bist und ganz ggf. Geld zurücklegen. Manche Leute zögern dann die Abgabe der Steuererklärung auch etwas raus.

Lara1988 
Fragesteller
 12.05.2017, 21:30

Wie gerade in einem anderen Kommentar erwähnt,  habe ich vllt auch einfach nur einen Denkfehler in der ganzen Sache. 

In der Kombi 3/5 dürfte nix kommen, da mein Mann zu dem Zeitpunkt gar kein Einkommen hatte und wir das Vorjahr auch schon mit dieser Kombi beendet haben und eine große Rückerstattung bekommen haben. 

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ellaluise  13.05.2017, 07:43
@Lara1988

M.E., ich bin kein Fachmann/Fachfrau, habt ihr alles richtig gemacht.

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Muss ich damit rechnen, dass ich eine Rückzahlung leisten muss wenn ich meine Steuererklärung für 2016 mache?


Wem gegenüber befürchtest du eine Rückzahlung? Und was soll da zurückgezahlt werden?

Zurückzahlen kann man doch nur, was man vorher von jemandem empfangen hat. Das Finanzamt wird dir doch aber keine Steuern gezahlt haben, höchstens umgekehrt. Also was sollte es an das Finanzamt zurückzuzahlen geben?

Oder meintest du eine Rückzahlung des Arbeitslohns an den Arbeitgeber? Warum sollte der einen Rückzahlungsanspruch gegen den Arbeitnehmer haben?

Lara1988 
Fragesteller
 12.05.2017, 21:12

Ich meinte natürlich eine Steuernachzahlung. 

Da ich ja Anfang des Jahres in Steuerklasse 3 war und deshalb weniger Steuern gezahlt habe und Ende des Jahres in Steuerklasse 4. 

Ich habe von diesen ganzen Steuer Dingen keine Ahnung und wollte nur wissen ob sich der steuerklassenwechsel irgendwie negativ auf eine evtl Erstattung durch die Steuererklärung auswirken könnte, da ich bis jetzt immer etwas zurück bekommen habe. 

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