Neue Situation Schwangerschaft und Steuerklassen gewechselt?
Hallo,
unsere Situation sieht so aus. Da ich nun mehr verdiene als mein Mann hatte wir uns im Dez. 17 für einen Steuerklassenwechsel entscheiden von (3:ich; 5:er).
Nun ist es aber zu einer überraschenden Schwangerschaft im Jan. 18 gekommen. Da ich bereits bei meiner letzten Schwangerschaft ab 5.Mon ein Beschäftigungsverbot erhalten habe kann dies wahrscheinlich auch wieder so sein.
Wie sieht es da nun mit der Gehaltszahlung im Beschäftigungsverbot aus wenn ich dieses ab dem 3 Monat oder 5 Monat bekomme? Werde ich dann nur mit meiner bisherigen Lohnsteuergruppe 4 bezahlt? (hab gelesen es werden eventuell die letzten 3 Monate vor SS zur Grunde gelegt, da war ich ja noch Steuerkl. 4) Dann würden wir ja erhebliche Einbußen haben wenn er weiter die Lohnsteuerkl. 5 hat.
Ist dann bei Beschäftigungsverbot auch ein nochmaliger Steuerwechsel von (er: 3; ich: 5) möglich? Ich weiß nicht so recht mit welchem Gehalt ich dann rechnen kann?
Lg mit der Hoffnung auf schnelle Antworten. :)
2 Antworten
Hallo, zu kurz gedacht.
Die Steuerklassenwahl ist jetzt vor allem wichtig, um das Elterngeld zu optimieren. Wenn Du den Hauptteil der Elternzeit und das Elterngeld in Anspruch nehmen willst, habt Ihr jetzt alles unbewusst richtig gemacht.
Steuerklassen regeln nur Vorschüsse, die sich später ausgleichen.
Das (Brutto)gehalt bei Beschäftigungsverbot richtet sich nach den 3 Monaten vor der Schwangerschaft, es wird dann aber mit aktueller Steuerklasse ausgezahlt. Also auch alles richtig.
Merke: Gehalt ist immer Brutto !
Viel Glück
Barmer
Du kannst einmal im Jahr Deine Steuerklasse wechseln.
Dir Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer, wenn denn überhaupt Lohn/Gehalt gezahlt wird. Durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2017 wird im Jahr 2018 eine zu hohe/niedrige Lohnsteuerbelastung ausgeglichen.