Hallo, meine Mutter bezieht Witwenrente + Rente aus der Türkei. Sie hat eine Behinderung 80. Ist sie dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

2 Antworten

Da es ja nun doch etliche Arten von Steuern gibt, wäre es vielleicht hilfreich, wenn du zunächst erwähnst, um welche Steuer es eigentlich geht.

Eine Steuerart, deren Voraussetzung ein Alter von 80, der Bezug von Witwenrente und einer türkischen Rente sowie das Vorweisen einer Behinderung ist, ist mir so nicht bekannt.

Dann wäre noch interessant, wo sie eine Steuererklärung abgeben sollte. Vermutlich in Deutschland, da du hier fragst. Aber was ist mit der Türkei? Ich weiß, dass die in den letzten Jahren gerade bei der Umsatzsteuer ziemlich aufgeholt haben und die "weißen Einnahmen" abgeschafft haben.

Wegen der Behinderung bekommt Deine Mutter wenn sie hier lebt und eine Einkommensteuererklärung abgeben muss einen Abzugsbetrag von 1.060,- Euro.

Wenn die Rente in der Türkei aus der Rentenkasse kommt, die der hiesigen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist, wird sie nur in der Türkei besteuert

Wenn sie hier lebt, muss sie hier die Witwenrente versteuern. Ob dafür Steuer anfällt, ist davon abhängig, wie hoch die Rente ist, und in welchem Jahr sie in Rente ging, bzw. wie alt sie zu dem Zeitpunkt war.

Mangels dieser Angaben kann man zu Deiner Frage nur allgemeine Aussagen treffen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986