Steuererklärung - Kindergeld der Eltern und BAB zusammenfassen?

1 Antwort

Das Dir seitens Deiner Eltern weitergeleitete oder via Abzweigung direkt von der Familienkasse überwiesene Kindergeld muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Selbiges gilt für die Berufsausbildungsbeihilfe.