AfA eines Gebäudes bei Kauf von gradlinigen Verwandten?

2 Antworten

Kommt drauf an.

Erwirbst du die Immobilie zum gemeinen Wert, also zum ortsüblichen Preis, wird die AfA wie bei einem Kauf unter Fremden ermittelt.

Erwirbst du die Immobilie teilentgeltlich, das ist dann der Fall, wenn du die Immobilie unter dem ortsüblichen Preis kaufst, bekomst du für den entgeltlichen Teil die "neue" AfA.
Für den unentgeltlich erworbenenen Teil führst du die bisherige AfA weiter.

Das Ganze muss dann prozentual ermittelt werden.