Afa Berechnung bei geschenktem Einfamilienhaus?
Ich habe vor 5 Jahren ein Einfamilienhaus (Bj 1976) geschenkt bekommen. Darin hat bis zu seinem Tod im März 2018 mein vater unentgeltlich gewohnt (Wohnrecht). Nun möchte ich das Haus vermieten. Kann ich eine Afa abziehen? Das Haus ist im Bundesland Niederösterreich in Österreich.
1 Antwort
Bei unentgeltlichem Erwerb wird die AfA des Vorbesitzers fortgeführt.
Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt hat Dein Vater vermutlich die sogenannte 7 b Abschreibung in Anspruch genommen, mit der bis 1987 der private Wohnungsbau gefördert wurde.
Damalige Baukosten, davon 8 Jahre 5 %, danach 2,5 % vom Restwert für 40 Jahre.
Vorausgesetzt, das Grundstück befindet sich auf dem Gebiet der BRD in den Grenzen von 1976. In der DDR gab es sowas nicht. Da würden jetzt noch 8 Jahre lang 2% Abschreibungen drauf sein. Also insgesamt dann 13.