Spekulationssteuer bei Grundstücksteilverkauf?

2 Antworten

Es geht nicht um 'Eigennutzung', sondern um 'Nutzung zu eigenen Wohnzwecken' (s. § 23 EStG).

Da diese mangels Gebäude nicht vorliegen kann, unterliegt der Gewinn aus dem Teilverkauf der Einkommensteuer.