Sparer-Pauschbetrag möglich bei Broker im Ausland?

1 Antwort

Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitaleinkünfte.

Der ausländische Broker wird keine Abgeltungssteuer einbehalten, deshalb besteht grundsätzlich mal die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Dort wird dann der Pauschbetrag berücksichtigt.