sozialbetrug Anwalt schweigepflicht?

xenia798  05.09.2023, 20:21

Für was brauchst du eine Anwältin ? , für die Schulden ?

skoliose 
Fragesteller
 06.09.2023, 18:43

Für den Pflichtanteil

Das mit den Schulden ist grob geregelt, ich zahle sie ja Monatlich ab. Aber alles was über den Pfändungsschutzbetrag drüber ist wird einbehalten und verteilt.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Pflicht zur Anzeige besteht jedenfalls nicht. Das gehört nicht zu den nachfolgend genannten Straftaten:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.htm

Selbst bei diesen schwersten Straftaten gibt es im übrigen das Anwaltsprivileg:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__139.html

skoliose 
Fragesteller
 05.09.2023, 17:23

Danke für die schnelle Antwort,

habe aber so ein Muffensausen, das ich dass doch lieber sein lasse.

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Amado  05.09.2023, 17:27
@skoliose

Bei einem Erbe bzw einem Pflichtteil gibt es zig Dokumente, staatliche Verwaltungsakte etc. Das Risiko dass das auffliegt dürfte daher wohl relativ hoch sein.

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Warum musste der Anwalt überhaupt wissen , wovon Du Deinen Lebensunterhalt bestreitest ?

skoliose 
Fragesteller
 06.09.2023, 18:47

Muss er nicht, hatte aber um das Beratungsgespräch zu bezahlen einen Antrag auf Übernahme bei der Grundsicherung gestellt. Daher wusste der Anwalt das.

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Nebenbei: Eine Erbschaft zählt nicht als Vermögen, sondern als Einkommen. Daher darfst Du nicht 5.000,-€ davon als Schonvermögen behalten. Da bin ich ganz sicher.

Angeben solltest Du es natürlich trotzdem.

Evtl. ist eine vorübergehende Abmeldung aus dem Leistungsbezug sinnvoll. Eine Verteilung auf die kommenden 6 Monate würde ja trotzdem übersteigendes Einkommen bedeuten. Aber bei erneutem Antrag gilt der Pflichtteil dann als Vermögen.

Allerdings wäre ich mir nicht so sicher, dass man nach Abmeldung einfach 13.000 Schulden bezahlen kann und dann gleich wieder neu beantragen kann (weil man ja nur noch das Schonvermögen von 5.000 hat).

skoliose 
Fragesteller
 06.09.2023, 18:30

Hatte heute den Termin mit meinem Sachbearbeiter. Der Pflichtanteil zählt als Vermögen, nicht als Einkommen, darf 10.000 Euro von der Erbschaft behalten. Das ist ein sog. Freibetrag der seit dem 1.07.2023 neu ist.

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Andri123  06.09.2023, 19:05
@skoliose

Danke für die Info. Mit den neuen Regelungen kenne ich mich noch nicht so gut aus.

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skoliose 
Fragesteller
 06.09.2023, 18:38

Trotzdem danke für die Antwort :-)

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