Privatinsolvenz - Aufrechnung Beitragsforderung mit Krankengeld

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Die Krankenkasse verrechnet quasi dein Krankengeld mit ihren Forderungen (das ist die Aufrechnung). Wenn die Krankenkasse das schon bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gedurft hätte (ob sie das auch tatsächlich gemacht hat, oder nur deswegen nicht gemacht hat, weil es bei dir nichts aufzurechnen gegeben hat spielt keine Rolle) liegt eine Aufrechnungslage vor. Das Verhalten der Krankenkasse ist also korrekt, soweit dir das Existenzminium bleibt (du darfst durch die Aufrechnung nicht in die Sozialhilfe abgleiten). Bei Krankenkassenforderungungen handelt es sich nämlich um deliktische Forderungen, die auch durch das Insolvenzverfahren nicht wegfallen.