Mein Bruder verstorben-hat einen volljährigen Sohn-muß ich für die beerdigung aufkommen?

Support

Liebe/r suleyka,

ich möchte Dich bitten, Fragen nicht mehrfach zu stellen. Gib der Community etwas Zeit, um auf Deine Frage zu reagieren.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

2 Antworten

1. Es sind zwei Komplexe, die Erbschaft und die Beerdigung.

2. Das Erbe könnt ihr Brüder sogar in einer gemeinsamen Urkunde beim Amtsgericht, oder beim Notar ausschlagen.

3. Die Beerdigung zahlt normalerweise der Erbe/die Erben.

4. Wenn es nichts zu erben gibt, dann sind die leiblichen Abkömmlinge, also hier der Sohn, der, der die Beerdigung zu zahlen hat. Wenn der es nicht kann ist zu prüfen, ob andere Verwandte in Frage kommen, oder das Sozialamt zahlt.

5. 780,- Euro Rente liegt im Hartz IV Bereich. Ich denke, auf Dich kommt nichts zu.

Richtigerweise fallen die Bestattungskosten den Angehörigen zu, wenn sie nicht aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt werden können oder keine Erben berufen wären, also mit allseitiger, auch deiner Erbausschlagung der überschuldetete Nachlass zuletzt dem Landesfiskus zufiele.

Allderdings nur dann, wenn man aus regelmäßigen Einkunften i. S. d. Unterhaltsrechts leistungsfähig wäre. Demnach kannst du mit monatlichen Einkünften im dreistelligen Eurobereich deine mangelnde Lesitungsfähigkeit belegen und eine Kostentragungspflicht erfolgreich verweigern.

Bis dahin zahlt entweder der Steuerzahler, so man denn beim Sozialamt vor Bestattungsauftrag Kostenübernahme gestellt hätte oder man liesse den Auftraggeber mit der Rechnung im Regen stehen.

G imager761