Schulden eintreiben

2 Antworten

Schwesterherz: Du hast deiner verstorbenen Schwester dankenswerterweise 6.500 € ohne Vertrag und Quittung geliehen (nicht geschenkt). Du hast keine sicheren schriftlichen Beweise und auch keine Zeugen. Die Erben machen dir einen Vergleichsvorschlag über 3 000 €. Den würde ich an deiner Stelle annehmen, einmal wegen der unsicheren Beweislage und um nicht wg. der offenen Rechnungen in Zahlungsverzug zu geraten. Oder würden sich deine Gläubiger vertrösten lassen, vielleicht in 18 Monaten, vielleicht aufgrund eines (eher unwahrscheinlichen) obsiegenden Urteils ihr Geld zu bekommen?

Nur mal so nebenbei:

Als Schwester der Verstorbenen hast Du doch auch Anspruch auf einen Erbteil....

siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Teile doch deinem zahlungsunwilligen Neffen und Nichten einfach mit, dass Sie damit rechnen sollen, dass Du das erhaltenen Erbe anfechten willst - außer sie bezahlen die Schulden deiner Schwester in voller Höhe ....

Ich weiß, das riecht nach Nötigung - aber manchmal heiligt der Zweck eben die Mittel.