Schulden eintreiben
Guten Tag, ich habe meiner Schwester € 6.500 ohne Vertrag geliehen, da sie arbeitslos und schwer krank war. Ich hielt es für unangebracht, meiner totkranken Schwester für jede Summe, um die sie mich bat, einen Vertrag auf's Auge zu drücken. Die Summe habe ich ihr nicht auf einmal geliehen, sondern stückweise, immer dann, wenn sie z.B. Heizöl brauchte oder für Zinsentilgung ihres Hauses. Es waren meine gesamten Ersparnisse, ich habe nun keinerlei Rücklagen mehr. Meine Schwester verstarb vor etwas über einem Jahr. Aus Respekt vor dem Schmerz ihrer Kinder, habe ich bis heute auf die Rückzahlung gewartet. Das Haus meiner Schwester ist nun verkauft und meine Nichte und Neffe haben das Geld geerbt. Da ich kürzlich eine grössere Menge Geld benötigte, bat ich die beiden um Rückzahlung der Summe. Sie weigern sich, mit der Begründung, es gäbe keinen Vertrag. Ich habe noch eine Email meiner Schwester, in der sie mich bat, alle an sie geliehenen Gelder zu notieren, sie würde es auch machen. Dieses Schriftstück existiert nach Aussage ihrer Kinder aber nicht. Da ich 800 km entfernt von meiner Schwester wohnte, ihre Kinder aber in ihrer Nähe, liegt die Vermutung nah, dass die beiden das Schriftstück entwendet und weggeworfen haben. Auch die Kontoauszüge, die ich ihnen geschickt hatte - aus denen hervorgeht, dass und wieviel ich meiner Schwester geliehen hatte - akzeptieren sie nicht. Sie boten mir an, lediglich € 3.000 zurückzuzahlen. Damit bin ich aber nicht einverstanden, da ich wie gesagt keinerlei finanzielle Rücklagen mehr habe und offene Rechnungen zu begleichen habe. Ich würde mich sehr über einen Rat freuen. Danke schonmal im voraus.
2 Antworten
Schwesterherz: Du hast deiner verstorbenen Schwester dankenswerterweise 6.500 € ohne Vertrag und Quittung geliehen (nicht geschenkt). Du hast keine sicheren schriftlichen Beweise und auch keine Zeugen. Die Erben machen dir einen Vergleichsvorschlag über 3 000 €. Den würde ich an deiner Stelle annehmen, einmal wegen der unsicheren Beweislage und um nicht wg. der offenen Rechnungen in Zahlungsverzug zu geraten. Oder würden sich deine Gläubiger vertrösten lassen, vielleicht in 18 Monaten, vielleicht aufgrund eines (eher unwahrscheinlichen) obsiegenden Urteils ihr Geld zu bekommen?
Nur mal so nebenbei:
Als Schwester der Verstorbenen hast Du doch auch Anspruch auf einen Erbteil....
siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Teile doch deinem zahlungsunwilligen Neffen und Nichten einfach mit, dass Sie damit rechnen sollen, dass Du das erhaltenen Erbe anfechten willst - außer sie bezahlen die Schulden deiner Schwester in voller Höhe ....
Ich weiß, das riecht nach Nötigung - aber manchmal heiligt der Zweck eben die Mittel.