Schichtzulage pflicht?
Hallo arbeite in Edeka von 17 bis 23 uhr zwei mal in der Woche. Stundenlohn ist 12 euro aber es wird keine schichtzulage gezahlt, ist das sklavenarbeit?
4 Antworten
Bist Du Dir darüber im klaren, daß Deine Aussage hier für Deinen Arbeitgeber rufschädigend ist und er Dich zur Unterlassung auffordern kann? Dann jammerst Du wieder in diesem Forum. Ich kann nur sagen "Hirn einschalten, bevor man solche Aussagen macht, egal wo".
Eine Schichtzulage wird im Tarif / Arbeitsvertrag geregelt. Du musst aber zusätzliches Geld für Arbeit zu ungünstigen Zeiten (Nachtarbeit, Wochenenddiensten) bekommen.
Du musst aber zusätzliches Geld für Arbeit zu ungünstigen Zeiten (Nachtarbeit, Wochenenddiensten) bekommen.
Das halte ich für ein Gerücht:
https://www.arbeitsrechte.de/ab-wie-viel-uhr-gibt-es-nachtzuschlag/
Ab wie viel Uhr gilt die Nachtzeit? Nachtzuschlag wird ab 23 Uhr gezahlt,
https://www.lohn-info.de/zuschlaege_schichtarbeit.html
Grundsätzliches. Einen gesetzlichen Anspruch auf Schichtzuschläge oder Wechselschichtzulagen gibt es nicht. Ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.
Soweit Dein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, kann er Dir problemlos auch nur den Mindestlohn bezahlen. Einen Anspruch aus Schichtzulagen / Nachtzuschlag besteht nicht.
Ansonsten es ist Dir freigestellt, Dich anderweitig zu orientieren. Wenn Du die entsprechende Ausbildung mitbringst, solltest Du schnell einen anderen Job finden.
Hast du einen Arbeitsvetrag ? Mit welchem Inhalt ?
Ist der Arbeitgeber tarifgebunden ?
Aus deiner Schilderung ist nichts verbotenes zu erkennen .