Schadensersatzpflicht durch Sturz bei Schlittschuhlaufen?

1 Antwort

Also nur das stehen auf einer Eisfläche sollte als Erklärung für eine Eigengefährdung nicht ausreichen. Ausserdem braucht sie sich letztendlich nciht mit der Haftpflicht auseinandersetzen, denn sie kann, wenn man sich nciht einigt den Mann verklagen. mal sehen was die Richter dazu sgen.

Auch ein Fahrlässiges, also nciht schuldhaftes verhalten, führt schon zur Schadenersatzpflicht. Hier wird das unwillkürliche greifen eines hinfallenden, oder weil es sie beim ausrutschen anstieß, nicht zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung reichen, aber schadenersatzpflichtig ist er trotzdem.