Wer haftet bei Sturz durch Glatteis?

1 Antwort

Das hat was mit der Streupflicht zu tun. Wenn aber trotz der gestreuten Gehwege etwas passiert, muss nicht zwingend sofort Schadenersatz fällig werden, weil keiner eine Rundum Schneeräumung und Streuung erwarten darf.

Wenn also die Stadt regelmäßig de Bediensteten streuen läßt, dann hat sie genüge getan. Im Winter muss man mit glätte rechnen und darf sich nciht blind darauf verlassen, das überall gerade frisch gestreut ist.