Haftet ein Notarztwagen denn, wenn es mein Auto streift während Einsatzfahrt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich ist ein NEF ein RTW oder ein KTW auch haftpflichtversichert. Und natürlich zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ein solches Fahrzeug einen Unfall verursacht - auch bei einer Einsatzfahrt mit Sondersignal.

Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Für den Fahrer des NEF gilt grundsätzlich nachwievor die STVO, auch bei einer Blaulichtfahrt, nur er muss sich während der Fahrt ständig versichern, dass er seine Sonderrechte auch gebrauchen darf. Insofern hat er eine besondere Sorfaltspflicht, wenn er bei Rot eine Kreuzung überfährt oder durch eine Gasse auf der Autobahn etc.

Das kommt auf die Situation an. Wenn ein Rettungsfahrzeug Dein Fahrzeug in einem Einsatz beschädigt, haftet generell natürlich der Träger des Rettungsdienstes. Man muss als Fahrer eines Fahrzeugs mit Sonderrechten generell deutlich mehr auf den Verkehr achten, als dies bei gewöhnlichen Verkehrsteilnehmern der Fall ist.

Es gibt allerdings Fälle, in denen Verkehrsteilnehmer die Sonderrechte des Rettungsfahrzeugs missachten und sich selbst in grob fahrlässiger Form verhalten (z.B. in die Rettungsgasse vor einem Rettungsfahrzeug mit dem Motorrad einscheren, ein Autofahrer knapp vor dem Rettungswagen die Tür in den Fahrweg öffnet, um zu sehen, was los ist). In solchen Fällen haftet der Rettungsdienst natürlich nicht.

"Es gibt allerdings Fälle, in denen Verkehrsteilnehmer die Sonderrechte des Rettungsfahrzeugs missachten"

Ja, ich hoffe, diejenigen haften und werden sogar zusätzlich bestraft, wenn sie trotz Martinshorn und offensichtlichem Sehen des Rettungsfahrzeugs über die Kreuzung zischen!

Ich arbeite mit Blick auf eine grosse Kreuzung und kann das täglich mind. 10x beobachten.

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@FREDL2

Ich war zwei Jahre im Rettungsdienst und man glaubt nicht, auf welche Ideen die Leute kommen, obwohl ein großes, farblich klar markiertes, in bunten Farben blinkendes, mit lautem Getöse herannahendes Fahrzeug die Straße herunterfährt. Das betrifft übrigens nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger.

Da wundert man sich noch, daß in manchen Ländern Rettungsdienste keine Sonderrechte genießen, nur Polizei und ggf. Feuerwehr.

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@gandalf94305

@gandalf94305: wir wundern uns im Büro diesbezüglich nur noch über wenig. Wir sahen schon Leute, die trotzdem in die Kreuzung fuhren und - in diesem Fall - der Feuerwehr zuwunken wie Queen Mum. Die Mehrzahl gibt trotz Sicht auf das Rettungsfahrzeug Gas, anstatt zu bremsen und sehr häufig müssen die Sani sich die freie Gasse regelrecht erzwingen. Nicht wenigen ist ihr Spoiler oder das Sportfahrwerk wichtiger als der Notfall. Wie sagt EnnoBecker oft? Brain 1.0 (also nur die Grundversion) bräuchte man.

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