Schadensersatz durch wen, wenn Unfall durch defekte Ampelanlage?
Ein Schaden entstand in einer Kreuzung, weil die Vorfahrt nicht beachtet wurde. Der das aber tat, kann durch Zeugen nachweisen, dass bei ihm die Ampel ebenfalls auf "Grün" stand. Wer muss Schadensersatz leisten?
2 Antworten
Guten Tag,
zu dieser Frage gibt es ein sehr interessantes aktuelles Urteil. Hier ist dies nachzulesen:
http://www.rechtsanwaelte-hannover.eu/kommune-haftet-fuer-unfallschaeden-bei-defekter-ampel/
Ich hoffe, dass Urteil kann die Frage umfassend beantworten :)
Diese Geschichte glaube ich nicht !!!
Das eine Lichtzeichenanlage in alle Richtungen grün anzeigt ist technisch ziemlich unmöglich, vielmehr würde sie im Störmodus ganz ausfallen, oder in einer Richtung wäre ein gelbes Blinklicht zu sehen. Es gelten dann die Verkehsschilder an der Kreuzung - das ist üblich das diese auch an Ampelkreuzungen aufgestellt werden.
Zeugenaussagen sind relativ, und vor Gericht und Androhung der Eidabnahme setzt dann auch oftmals das Erinnerungsvermögen aus.