Sachen fehlen. Hafte ich?

xenia798  10.05.2023, 21:50

Hat der Kunde sein eigenes Vorhängeschloss mitgebracht ? oder wer hat ihm den Schrank zugänglich gemacht ?

Wolfi1987 
Fragesteller
 10.05.2023, 21:53

Den Schlüssel hat er von einem Arbeitskollegen bekommen. Er hat es nicht vermerkt, dass dem Kunden der Schrank gehört.

xenia798  10.05.2023, 21:55

Und dein Kollege wußte nicht mehr , wem er den Schlüssel gab ?

Wolfi1987 
Fragesteller
 10.05.2023, 21:56

Nein der macht Soetwas ständig, damit er gut bei den Leuten da steht weil er ihnen etwas „schenkt“

xenia798  10.05.2023, 21:58

Ich würde da keine Haftung übernehmen . Der Kunde soll sich an deinen Chef wenden .

Wolfi1987 
Fragesteller
 10.05.2023, 22:03

Mein Chef meinte es ist kalt ich hab’s raus genommen. Ich muss zahlen

3 Antworten

Kein Vertrag darüber = keine Haftung, allerdings hat dein Kollege ihm den Schlüssel gegeben. Ein freiwillig überlassener Schlüssel würde dann wieder eine Haftung bedeuten, allerdings des Betriebes und nicht von dir als Mitarbeiter. Was hält denn dein Arbeitgeber davon, dass der Kollege permanent Schlüssel umsonst an die Leute rausgibt?

Du hast ja im Vorfeld sogar noch ein Foto von dem Schrank gemacht. Was willman mehr? Was glaubt dein Chef eigentlich. dass du ne olle Taucherbrille von jemanden abziehst? Am Ende hat die Person die selber irgendwo verbaselt oder fliegt bei ihm zuhause rum. Beweisen, dass da eine Taucherbrille drin ist, kann die Person ja doch wohl auch nicht.

Dein Chef hat am Ende nur keine Lust auf den Schreibkram mit der Versicherung oder redet sich dann ein, dass er ja hochgestuft wird oder irgendwelche Selbstbehalte hat. Schön auf die Mitarbeiter abwälzen, das hat man gern.

Wolfi1987 
Fragesteller
 10.05.2023, 22:25

Ich glaube meinem Arbeitgeber ist das nicht so bewusst. Der Mitarbeiter verkauft auch Mitgliedschaft unter der Hand und steckt es sich selber ein.

ich kann halt nicht beweisen das sie nicht drin war, ich bin mir aber sehr sicher das ie nicht drin war so eine große Brille würde doch auffallen. Vor allem ist die mit sehstärke minus vier also kann damit Eig kaum einer etwas anfangen.

Den Schreibkram würde eh seine rechte Hand übernehmen oder einer von uns.

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ein Kunde hat mich angezeigt bzw. gesagt das er es machen wird, weil ich seinen Schrank geleert habe,

Warum hast Du Schränke für Deine Kunden?

Was für einen Betrieb hast Du?

Offiziell hatte er kein Vertrag für den Schrank und auch nicht dafür gezahlt.

Auf welcher Grundlage bekommt man einen Schrank, wenn es dafür keine Verträge gibt?

Hafte ich jetzt?

Vermutlich ja. WArum hast Du den Schrank geleert? Hast Du den Kunden vorher informiert, dass er den Schrank leeren soll? Hast Du ihm eine Frist dafür bestimmt? Hast Du einen Zeugen für die Öffnung des Schranks?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Wolfi1987 
Fragesteller
 10.05.2023, 21:44

Ich arbeite in einem Fitnessstudio. Eig bekommt man vertrage für den Mietschrank aber da ist etwas schief gelaufen und der Mitarbeiter hat den Vertrag nicht gemacht. Wir haben zwei Aushänge gemacht über etwa zwei Monate. Auf dem ersten Stand das sie sich bitte einmal melden damit wir den Schrank zu ordnen können und dann war noch eine Monatsfrist, dass wir die schränke räumen wenn sich keiner meldet. Die Anordnungen kam von unserem Chef. Es gab keine zeugen

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wfwbinder  10.05.2023, 21:54
@Wolfi1987
Eig bekommt man vertrage für den Mietschrank aber da ist etwas schief gelaufen und der Mitarbeiter hat den Vertrag nicht gemacht

Also ein Fehler des Hauses.

Wir haben zwei Aushänge gemacht über etwa zwei Monate. Auf dem ersten Stand das sie sich bitte einmal melden damit wir den Schrank zu ordnen können und dann war noch eine Monatsfrist, dass wir die schränke räumen wenn sich keiner meldet.

Lässt sich durch Mitgliedkarten feststellen, ob die Person in der Zeit im Studio war? werden solche Aufzeichnungen geführt?

Aber ich denke die Aushänge reichen, aber man hätte das Räumen mit zwei Personen machen sollen.

Mein Vorschlag, zahlt ihm die Taucherbrille durch Beitragsnachlass und fertig. Dann hat er keine Chance bei einer möglichen Anzeige.

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Wolfi1987 
Fragesteller
 10.05.2023, 21:59
@wfwbinder

Die schränke werden mit einem Schlüssel abgeschlossen und nicht mit einer Karte also kann man es nicht nachvollziehen.

da wir unterbesetzt sind ist es nicht möglich das zu zweit zu machen.

Mein Arbeitgeber möchte das ich den Schaden aus meiner Tasche begleiche. Die Option mit dem Mitgliedsbeitrag möchte er nicht.

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wfwbinder  10.05.2023, 22:03
@Wolfi1987
Die schränke werden mit einem Schlüssel abgeschlossen und nicht mit einer Karte also kann man es nicht nachvollziehen.

Ich meinte mit Karte den Zutritt zum Center.Die,die ich kenne, da muss man sich einloggen, wenn man das Center betritt. Da könnte man feststellen,ob der Nörgler in der Zeit überhaupt da war.

Du brauchst nicht zu zahlen, das ist das Risiko eines Unternehmers, dass so etwas passiert.

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Wolfi1987 
Fragesteller
 10.05.2023, 22:06
@wfwbinder

Ja er war vor 10 Tagen hier, da waren die schränke noch nicht geräumt, aber das Schild schon dran.

Gibt es da eine Gesetzeslage das nicht ich sondern das Unternehmen dafür aufkommen muss ?

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wfwbinder  10.05.2023, 23:01
@Wolfi1987

Du haftest nur bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit.

Das Arbeitsverhältnis ist jedoch auf Dauer angelegt. Daher ist damit zu rechnen, dass auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen. Dies hat die Rechtsprechung veranlasst, explizit für das Arbeitsverhältnis Haftungserleichterungen zu entwickeln – in analoger Anwendung des § 254 BGB.
Ohne eine solche Haftungsbegrenzung zum Schutz des Arbeitnehmers wäre auch angesichts der möglichen Höhe eventueller Schäden schnell eine finanzielle Überforderung des Mitarbeiters gegeben. Zudem berücksichtigen die Richter mit dieser Vorgehensweise, dass der Arbeitgeber mittels seiner arbeitsrechtlichen Weisung den Arbeitnehmer überhaupt erst in die Lage versetzt, einen Schaden verursachen zu können.
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