Rundfunk Privat und Betrieb?

2 Antworten

Die GEZ kann das nicht gesagt haben, da es diese gar nicht gibt. Und wenn der Beitragsservice das gesagt hat, sieht man zu, dass man diese Aussage schriftlich bekommt.

Hast du an deiner Wohnadresse auch die Betriebsstätte und zahlst den Beitrag für die Wohnung, fällt für die Betriebsstätte kein Rundfunkbeitrag an. Ohne rechtlichen Grund geleistete Zahlungen kannst du dir für die letzten 3 Jahre erstatten lassen. Das steht alles auf der Seite vom Rundfunkbeitrag.

Andrea6248 
Fragesteller
 03.08.2023, 21:05

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe natürlich bei dem Beitragsservice angerufen. Sorry. Aber was soll ich mir schriftlich geben lassen? Sie haben lediglich gesagt das ich für betrieb nicht bezahlen muss. Dies gilt aber nicht rückwirkend da ich nicht gemeldet hätte das Firma und privat dieselben sind. Aber dennoch Danke

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Andri123  03.08.2023, 22:35
@Andrea6248

Man sollte sich halt nicht mit Aussagen am Telefon begnügen. Also war der Tip wohl, Deinen Erstattungsanspruch schriftlich anzumelden. Dann bekommst Du eine schriftliche Antwort. Und keine flüchtige Antwort vom Callcenter.

Wie es rechtlich aussieht, wenn Du selbst die GEZ für den Betrieb angemeldet hattest, kann ich nicht beurteilen. Ich schätze, dass dann bis zur Abmeldung zu zahlen ist.

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UndertakerOWL  04.08.2023, 08:57
@Andri123

Genau. Schriftlich kommunizieren, dann hat man auch was in der Hand. Ob sich ein Rechtsstreit lohnt, kann ich nicht einschätzen. Meiner Meinung nach hast du Anspruch auf Rückzahlung, aber das ist halt auch nur meine Einschätzung, die auf der Regelung bei Privatadressen beruht. Vielleicht muss man Betriebsstätten explizit abmelden. Dann bestünde kein Anspruch.

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