Jugendkonto vergessen. Muss ich die Gebühren zahlen?

2 Antworten

Meine Frage ist, ist das so in Ordnung?

Ob die Gebühren richtig berechnet wurden, können wir nicht kontrollieren.

Ich habe nie Post deswegen bekommen. Nicht mal in meiner Schufa ist davon was zu sehen.

Wenn es nicht in der Schufa ist, dann sei doch froh.

Kennt sich jemand aus mit Verjährungsfristen? Ich kenne das nur so das eine Forderung die auch angezeigt wurde beim Schuldner nach x Jahren verjährt. 

Das ist richtig. nach 3 Jahren ist es verjährt. Wenn die as Konto bis Ende 2008 geführt haben, sind die Sache vermutlich mit Ablauf des 31. 12. 2011, spätestens aber mit Ablauf des 31. 12. 2012 verjährt. Würdest Du eine Zahlungsaufforderung bekommen, könntest u die Einrede der Verjährung geltend machen. Aber Du hast ekeinen Mahnbescheid, oder Brief eines Inkassoinstituts bekommen, also wird ja auch nciht versucht, die Forderung einzutreiben.

Also kein Problem, Du brauchst nicht zu zahlen.

Aber man wird eben auch nicht zulassen, dass Du dort in einem Konto eingetragen wirst. Das Konto für den Minderjährigen Sohn, läuft bürgerlich rechtlich auf die Eltern, weil das Kind nicht voll geschäftsfähig ist. Dir will man kein Konto geben.

Thema durch. Du kannst mit Deinem Sohn zur Volksbank gehen, oder zur Deutschen Bank, weil Du dort Kunde bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mkfdfk 
Fragesteller
 11.11.2019, 19:32

Geht denn die Einrede der Verjährung nur wenn man gemahnt wird? Oder kann man das auch ohne Mahnung aussprechen?

Die Sparkasse kann ja gerne die Sperre bestehen lassen, wie gesagt ich bin an keiner Geschäftsbeziehung interessiert. Also wenn die nicht wollen, stört mich das auch nicht.

Für meinen Sohn haben wir nur die Sparkasse gewählt weil wir ländlich wohnen und das die einzige Möglichkeit ist an Bargeld zu kommen. Ich zahle da ja immer hurende Gebühren.

ich meine die einzige Möglichkeit besteht darin, mich als Bevollmächtigte Person herauszunehmen. Wie gesagt es geht nur um die App für das Online Banking, vorher hatte die Sparkasse kein Problem mit mir 🤣

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wfwbinder  11.11.2019, 19:44
@Mkfdfk
Geht denn die Einrede der Verjährung nur wenn man gemahnt wird? Oder kann man das auch ohne Mahnung aussprechen?

Wie willst Du Dich gegen etwas wenden, was man nicht gelten macht?

Eine Verjährung ist ja nur die Möglichkeit die Einrede geltend zu machen. Man darf trotzdem zahlen und falls man sozusagen aus versehen zahlt, kann man das Geld auch nicht zurück fordern.

Durch Verjährung erlischt die Forderung nicht.

Aber die Bank wird Dich nicht mahnen. Ich vermute, weil es ein Jugendkonto war. Da werden die entsprechende Richtlinien haben.

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Andri123  11.11.2019, 20:06
@Mkfdfk

Vielleicht kannst Du auch das Konto bei einer anderen Sparkasse eröffnen. Oft ist es möglich, die Automaten anderer Sparkassen kostenlos zu nutzen, wenn diese dem gleichen Verbund angehören.

Was Deine eigenen "hurenden" Gebühren angeht: Man kann ja auch in vielen Supermärkten kostenlos Geld abheben bei einem Mindesteinkauf von 10/20 Euro.

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Snooopy155  11.11.2019, 22:10
@Mkfdfk

Ist es so schierig zu verstehen, daß Dein Name bei der Sparkasse unerwünscht ist. Nenne es Sippenhaft oder auch sonstwie. Dein Sohn kann bei der Sparkasse sicher ein Konto eröffnen, wenn er volljährig ist. Aber solange Du mit unterschreiben mußt wird dies nicht funktionieren.

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goodmanndocs  20.11.2019, 19:50

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Das ist auch bei der Sparkasse nicht anders. Aber jedes Bankinstitut kann sich seine Kunden selbst aussuchen, und die Bank will Dich nicht mehr als Kunde haben, da sie in der Vergangenheit schon einmal auf den Kosten sitzen geblieben ist.

Mkfdfk 
Fragesteller
 11.11.2019, 18:28

Das beantwortet doch meine Frage nicht. Ich habe noch immer mein Konto und möchte auch nicht zur Sparkasse wechseln.

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