Rechnungsstorno nach Jahresabschluss?

2 Antworten

Warum soll denn der Auftraggeber seine Rechnungen stornieren?

egonloeser 
Fragesteller
 31.07.2018, 12:56

Korrigiere: "Von meinem Hauptauftraggeber heißt es nun, ich könne die Rechnungen nicht mehr stornieren und korrigieren, da der Jahresabschluss bereits erfolgt ist."

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EnnoWarMal  31.07.2018, 13:04
@egonloeser

Ich weiß.

Das ist so Unsinn, aber du hast trotzdem eine schlechte Position, siehe meinen Kommentar unten bei correct.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass man nicht als Kleinunternehmer unterwegs sein sollte, wenn man nicht weiß, wie das funktioniert. Die Tatsache, dass im Jahr 2016 mehr als 17.500 Umsätze erzielt wurden, stand doch zum Jahreswechsel 2016/2017 bereits fest. Da wartet man nicht noch anderthalb Jahre.

Und als zweite Ergänzung: Einem Auftraggeber gegenüber, der selber vorsteuerabzugsberechtigt ist, als Kleinunternehmer aufzutreten, ist die reine Geldverbrennung. Besonders wenn man viele Vorleistungen hat, aus denen man keine Vorsteuer ziehen kann.

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egonloeser 
Fragesteller
 31.07.2018, 13:24
@EnnoWarMal

Ich habe meinen Betrieb erst im September 2017 eröffnet und dann im ersten Jahr gleich die 17.500 Euro überschritten. Für mich war das so nicht vorhersehbar, das Finanzamt fordert jetzt aber trotzdem nachträglich die Umsatzsteuer ein.

Vorleistungen habe ich keine.

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EnnoWarMal  31.07.2018, 15:51
@egonloeser
Ich habe meinen Betrieb erst im September 2017 eröffnet

Sorry, mein Fehler. Ich war gedanklich ein Jahr weiter zurück.

Für mich war das so nicht vorhersehbar,

Jetzt kommen wir der Sache auf den Grund. Was wurde denn in den Betriebseröffnungsbogen bei Umsatzsteuer alles so reingeschrieben?

Konkret hast du nur das Problem, dass du nachweisen musst, dass du nicht von so einem hohen Umsatz ausgegangen bist. Wenn du das kannst, ist der Rest einfach.

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Andri123  31.07.2018, 16:30
@EnnoWarMal

Ich möchte fast wetten, dass er die 17.500,-€ nicht auf vier Monate heruntergerechnet hat. Und voraussichtliche Umsätze über 5834,-€ angegeben hat. Und dann kann wahrscheinlich das FA die USt. fordern, oder?

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EnnoWarMal  31.07.2018, 19:24
@Andri123

Der Gedanke kam mir auch schon. Ich wollte aber noch die Antwort abwarten.

Dann muss man eben gescheit argumentieren. Zumindest für 2017 sollte die Kleinunternehmerschaft doch rettbar sein.

Aber um hier eine Empfehlung zu geben, sind zu wenig Daten da.

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Wer soll hier wissen, ob der Jahresabschluss bereits erfolgt ist.

Und warum sollten sich die Leute mit Deinem Problem beschäftigen.

egonloeser 
Fragesteller
 31.07.2018, 12:15

Die Frage lautet nicht "Ist der Jahresabschluss bereits erfolgt?" sondern "Können Rechnungen nicht mehr storniert werden, wenn der Jahresabschluss bereits erfolgt ist?"

Wenn du dich nicht mit meinen Problem beschäftigen möchtest zwingt dich niemand, das zu tun.

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correct  31.07.2018, 12:21
@egonloeser

Lies Deinen Text nochmal - dann wirst Du sehen, wie die Frage lautet.

Dein Problem ist eine Sache der USt und deren Erhebung - das hat mit Auftraggebern nichts zu tun.

Ob Du USt ausgewiesen hast oder nicht - sie ist abzuführen.

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egonloeser 
Fragesteller
 31.07.2018, 12:38
@correct

Ich denke es sollte offensichtlich sein, dass ich nicht danach fragen möchte ob mein Auftraggeber bereits seinen Jahresabschluss gemacht hat und sich die Frage demnach auf den vorangegangenen Satzteil bezieht, aber es ist auch ziemlich müßig darüber zu diskutieren.

Zurück zum Thema: Die Stornierung und Korrektur der Rechnungen dient dazu, die Umsatzsteuer noch nachträglich zu erhalten und nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Insofern hat das natürlich etwas mit meinen Auftraggebern zu tun. Meinen bisherigen Informationen nach sollte das selbst Jahre nach Eingang der ursprünglichen Rechnungen noch möglich sein, sofern damals auf die Umsatzsteuerfreiheit nach §19 verwiesen wurde.

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EnnoWarMal  31.07.2018, 12:59
@egonloeser
Die Stornierung und Korrektur der Rechnungen dient dazu, die Umsatzsteuer noch nachträglich zu erhalten und nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

Auch wenn wir hier endlich der Sache näher kommen, so fehlt doch noch einiges. Schließlich kann die egal sein, ob du aus deiner Rechnung über 100 Euro 16 Euro Umsatzsteuer abführst, weil die Umsatzsteuer ausgewiesen ist oder ob du 16 Euro abführst, weil sie ausgewiesen hätte ein müssen.

Das Problem hat doch höchstens der Auftraggeber.

So, und damit habe ich das Problem eingekreist und vermute, du willst jetzt nicht eine Rechnung von 100 Euro stellen, sondern eine Rechnung über 119 Euro, von denen sich der Auftraggeber 19 vom Finanzamt zurückholt.

Und nun sag mir mal, warum der Auftraggeber sich darauf einlassen sollte? Er hat nun 100 bezahlt und würde nach einer Rechnungskorrektur ebenfalls 100 bezahlt haben, da er ja die 19 vom Finanzamt wiederbekommt.

Damit jemand solche einen Aufwand treibt, muss er entweder mehr als nur ein Kunde sein, etwa ein Freund oder Verwandter. Oder die Rechnung lautet über 110 und ihr teilt euch die Umsatzsteuer.

Nun weißt du auch, was hinter der Antwort des Auftraggebers steckt. Rein buchhalterisch oder steuerrechtlich gibt es hier keine Beschränkungen.

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egonloeser 
Fragesteller
 31.07.2018, 13:12
@EnnoWarMal

Richtig, ich schlage auf den alten Rechnungsbetrag 19% USt. drauf, die sich der Auftraggeber vom Finanzamt zurückholt.

Ob er sich "darauf einlassen sollte" ist nicht die Frage, aber ja, wenn du es genau wissen möchtest, es handelt sich um einen ehemaligen Arbeitgeber und ich kenne die Leute dementsprechend ein bisschen besser.

Schließe ich aus deinem Satz "Rein buchhalterisch oder steuerrechtlich gibt es hier keine Beschränkungen", dass der bereits erfolgte Jahresabschluss einer Rechnungskorrektur prinzipiell NICHT im Weg steht?

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EnnoWarMal  31.07.2018, 19:27
@egonloeser
Schließe ich aus deinem Satz "Rein buchhalterisch oder steuerrechtlich gibt es hier keine Beschränkungen", dass der bereits erfolgte Jahresabschluss einer Rechnungskorrektur prinzipiell NICHT im Weg steht?

Ja. Bei der Umsatzsteuer öffnet § 17 UStG den Weg (aber aufpassen! Hier braucht man die Kommentierungen, der Gesetzestext hilft nicht wirklich).

Bei den Ertragsteuern und der Bilanz gibt es schon deshalb keine Probleme, weil sich nicht auswirkt.

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