Privatkredit mit 5% Zinsen gegen Grundschuldbrief? Ist das seriös?

5 Antworten

Yippieh:

Vorweg ein Rat: Vermeide Geschäfte, von denen du nichts verstehst.

Ob eine Briefgrundschuld, die in öffentlicher Form an dich vom Grundstückseigentümer rechtswirksam abgetreten wird, eine ausreichende Sicherheit für ein Darlehen angesehen werden kann, ist u.a. abhängig von

  1. der Werthaltigkeit und Marktgängigkeit der mit der Briefgrundschuld belasteten inländischen Immobilie (Ist dir die Immobilie hinreichend bekannt? Liegt ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten Gutachters vor? Verfügst du über alle Objektunterlagen?)
  2. der einwandfreien Erstrangigkeit der Briefgrundschuld im Grundbuch ohne vorrangige und gleichrangige, negativ wert- beeinflussenden Einträge (Liegt dir ein beglaubigter vollständiger Grundbuchauszug neuesten Standes vor?)
  3. der Schuldurkunde mit sofortigen Vollstreckbarkeit der Briefgrundschuld.
  4. der Aushändigung des Originals des Grundschuldbriefes und der vollstreckbaren Ausfertigung (Treuhandabkommen ablehnen).
  5. einem schriftlichen Sicherungsvertrag mit zweifelsfrei ausreichendem Inhalt,.
  6. einer Benachrichtigungsvollmacht, die gewährleistet, dass dir Nachrichten bekanntzugeben sind, die das Grundbuch sonst dem Vollmachtgeber erteilt hätte. Besser noch: Die Abtretung wird im Grundbuch vollzogen.
  7. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kannst du vor negativen Überraschungen nie sicher sein - sicher bleibt, dass über deine Rücklagen für die Rente andere verfügen.

Ohne hier groß aus Einzelheiten einzugehen, es wurde ja schon ausführlich geantwortet:

Finger weg von solchen Geschäften!

Unabhängig von sachlichen Argumenten kann ich mich nur dem Rat von @franzl0503 anschließen:

Vermeide Geschäfte, von denen du nichts verstehst.

Nehmen wir einen einfachen Fall:

Du bekommst einen Grundschuldbrief (sagen wir mal positiv er ist erstrangig) und der Wert der Immobilie ist wirklich deutlich mehr als der Grundschuldbrief (auch wieder positiv) und der Schuldner verzieht sich weil er das Grundstück noch mit weiteren Grundschulden belastet hat und keine Rückzahlung leisten kann/will.

Dann musst Du Dich auf einen langen, langen Weg durch alle Instanzen machen um das Grundstück zu verwerten in Vorleistung mit Gebühren usw. gehen und viele Fristen abwarten bevor Du das machen kannst. Und dann bekommst Du wenn das Grundstück versteigert wird im Glück das Geld zurück.

Aber auch die Kosten? Oder Zinsen? Oder den Ärger? Nein - denn der Gläubiger ist immer noch verschwunden.

Vergiss es. So was macht man nicht.

Die Chance hat ein ungutes Verhältnis zum Risiko.

Du bist keine Bank und ich würde davon ausgehen, dass dein zukünftiger Gläubiger das schamlos ausnützen wird.

Ja, das könnte dir passieren.