Darf die Postbank mein Sparbuch sperren?

5 Antworten

Das Verhalten der Postbank ist völlig korrekt.

Bei Sparkonten mit vereinbarter Kündigungsfrist besteht eine sechsmonatige Kündigungssperrfrist, erst danach ist eine Kündigung und vorzeitige Auszahlung (mit Berechnung von Vorschusszinsen) möglich. Eine Ausnahme sind nur Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist, bei denen bis zu 2000 Euro pro Monat ohne Kündigung abgehoben werden können.

Für diese Einschränkungen bekommst du im Gegenzug auch einen höheren Zinssatz, bei der Postbank zurzeit 1,75 % bei vierjähriger Kündigungsfrist.

Natürlich ist das jetzt eine ärgerliche Situation, aber dass du nicht wusstest, zu welchen Bedingungen deine Eltern damals das Sparbuch für dich angelegt haben, ist wirklich nicht die Schuld der Postbank.

Sehe es anders. Das eine (Sparbuch mit vierjähriger Kündigungsfrist) hat mit dem anderen (Kontoüberziehung) nichts zu tun. Es war (d)ein Fehler, das Geld auf das Sparbuch einzahlen zu lassen aber dafür kann keiner etwas.

Vielleicht leiht dir ja wer 1.000 €, wenn du ihm das Sparbuch zeigst, für wenig Geld. Vielleicht läst sich auch die Postbank auf den Lombardkredit ein.

Kündige auf jeden Fall!!! Das wird nach so einem Schock gerne vergessen.

das ich horrende Zinsen für meinen Dispo zahle (16 %) was meinst Du wohl, warum die Postbank gar nicht daran interessiert ist, das Du Deinen Dispo ausgleichst. Sie möchten sich doch ein so gutes Geschäft nicht selber kaputtmachen. Wenn Deine Eltern damals das Sparbuch unter diesen Konditionen angelegt haben, wirst Du heute keine Chance haben, etwas daran zu ändern. da wäre es wohl besser gewesen, erst das Konto auszugleichen und dann den Rest einzuzahlen.

So ist das mit Kündigungsfristen ja nun einmal, sie sind einzuhalten. Damit mußt Du Dich abfinden und ich verstehe nicht, was die Beschwerde soll. Und was das mit dem billigend in Kauf nehmen der Dispozinsen betrifft, so drehst Du die Tatsachen um: Nicht die Postbank hat Dein Konto überzogen, sondern Du. Da hättest Du besser weniger Geld ausgegeben.

Ich habe mein Konto überzogen um meinen Urlaub zu bezahlen, mit dem Wissen, dass ich bald mein Erbe bekomme mit dem ich den Dispo dann bezahlen kann. Es geht darum ,dass ich mich Frage ob die Postbank überhaupt dazu berechtigt ist mein Geld mir vorzuenthalten, ich bin davon ausgegangen, dass ich mit dem bezahlen von Vorzugszinsen an mein Geld komme. Zusätzlich bietet die Postbank überhaupt kein Widerrufsrecht von Überweisungen bzw Transaktionen an, was meiner Meinung nach auch nicht rechtens sein kann.

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@toby1592

Deine Meinung, lese die AGB´s. Die Situation ist natürlich ungünstig für dich.

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@toby1592

Was für ein Widerrufsrecht?

Zahlungsaufträge sind grundsätzlich unwiderruflich. Das ist keine Besonderheit der Postbank sondern steht so im Gesetz (§ 675p BGB - Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags).

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@toby1592

ein Widerrufsrecht für Transaktionen? Dann müsste deine Mutter ja behaupten, sie habe eine falsche Einzahlung getätigt.

Ich werde bei meinen Überweisungen auch mal einen Widerruf ausprobieren. Schöner Spass!

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Kündige das Sparkonto und gleiche damit den Disporahmen aus. Für ein etwaiges Guthaben suchst Du eine vernünftige Geldanlage.