Warum ist Änderung im Grundbuch notwendig?

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Sind denn 10.000 Euro oder mehr schon getilgt? Falls nicht, dann muß die Bank für einen Immokredit eine Besicherung über das Objekt sicherstellen. Daher müsste man die Grundschuld erhöhen, bzw. eine zusätzliche eintragen, was aber absolut bezahlbar ist. Vielleicht hat die Bank wegen der geringen Summe keine Lust den Aufwand zu machen. Es kann aber auch sein, daß wegen der zusätzlichen Grundschuld die Beleihungshöhe über eine Marke springt und ein höherer Zinssatz für das Gesamtdarlehen fällig wäre.

Beispiel: Objektwert = 200.000, Darlehen = 160.000, ergibt eine Beleihung von 80%. Der Zinssatz hierfür ist z.b. 3,80%. Packt man nun 10.000 drauf, dann steigt die Beleihung über 80% und es kann sein, daß diese Bank dann z.B. 3,95% verlangen müsste für das Gesamtdarlehen.

Ich würde den Bänker auf jeden Fall gezielt fragen, denn die bisherige Aussage ist nicht zufriedenstellend.

Wenn die eingetragene Grundschuld vom Betrag nicht ausreicht, benötigt die Bank eine zusätzliche Grundschuld für den Differenzbetrag. Hierfür fallen dann Notar- und Grundbuchkosten an.

Sie sollten mit der Bank abklären, wie hoch Ihr jetziges Darlehen noch valutiert und bis zu welchem Differenzbetrag eine Darlehensgewährung ohne zusätzliche Grundschuldeintragung möglich ist.

Eine erweiterte Zweckerklärung für die bestehende Grundschuld und das neu zu beantragende Darlehen braucht nicht notariell bestätigt werden und wird auch nicht im Grundbuch eingetragen.