Privatinsolvenz verkürzen?

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Wenn das neue Insolvenzrecht zum tragen kommt, braucht man einfach nur die Verfahrens-Kosten zu zahlen. Das wären 119€/Jahr für den IV zzgl. Auslagen und die Gerichtskosten von wenigen hundert Euro. Die Zahlungsaufforderung bekommt man vom IV jedes Jahr. Dann erfolgt Restschuldbefreiung nach 5 Jahren.

Es ist halt nicht so, das die Restschuldbefreiung sofort nach Ablauf der 5 Jahre gewährt wird. Das Gericht muss ja Zeit finden, darüber zu entscheiden. Das kann ein paar Wochen dauern.

Es ist aber ratsam, das mit dem IV zu besprechen. Der kann auch sagen ob neues n oder altes Recht zum tragen kommt und was die Unterschiede sind.