Ich habe privat Geld verliehen, wie ist es da mit der Verjährungsfrist?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um einen wirklichen Beweis zu haben, solltest Du Dich ein weiteres Mal von ihm vertrösten lassen, aber unter Zeugen.  Nenne dabei unbedingt auch die Höhe des Darlehensbetrags, damit der Zeuge auch darüber Bescheid weiß. Eventuell gibt es auch schon einen Zeugen für eine dieser Vertröstungsaktionen.

Übrigens unterbricht jedes Vertrösten die Verjährung, in dieser Richtung besteht also keine Gefahr.

CoolK 
Fragesteller
 01.11.2015, 21:49

Also beim nächsten ''Zahl ich dir später'' sollte ich sagen ''Hey, wann bekomme ich meine xxx € wieder ?'' und einen Zeuge dabei haben.

''unterbricht jedes Vertrösten die Verjährung'' - Also wenn ich meinem Kollege jede Woche auf den Zeiger gehe, kann ich die Verjährung rauszögern ?

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Mikkey  02.11.2015, 09:50
@CoolK

Genau

Die Verjährung beginnt erneut, wenn 1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt

§212 (1) BGB

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Guten Tag!

Also ob das wirklich als "Beweis" ausreichend ist, wage ich jetzt mal ganz klar zu bezweifeln. Wissen denn andere Leute davon Bescheid und können bezeugen, dass er das Geld erhalten hat? Wenn nicht, dann könnte sich das Ganze schwierig gestalten. 

Für die Zukunft solltest du die Abwicklung vielleicht besser mit Vertrag machen oder wie auch bei http://www.mantelgesellschaften.at/blog/firmenuebernahme-ohne-eigenkapital-privatkredite-als-option/ darauf eingegangen wird, über Lendarena zum Beispiel. 

CoolK 
Fragesteller
 14.04.2016, 23:27

Also 3 Leute wissen, dass ich Geld von dem Kollege bekomme.
2 davon wissen den genauen Betrag, da ich ihnen das gesagt habe aber keiner davon dann das bezeugen.

Nur ich und mein Kollege wissen voneinander.

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   Als Beweis habe ich mir von damals alte Kontobewegungen ausdrucken lassen und man kann darauf sehen, dass 2 höhere Beträge an ein und dem selben Automaten an 2 verschiedenen Tagen abgehoben worden, wie ich es damals gemacht habe.

Das Du dies als Beweis anführen willst, sagt mir, dass Du von ihm keine Quittung hast und auch keinen Darlehensvertrag gemacht hast.

Wenn Du keine Zeugen hast, könnte es trotzdem schwierig werden, wenn der Kollege einfach behauptet nie Geld bekommen zu haben.

Weisst Du denn, was er mit dem Geld gemacht hat?

Kann man einen Zusammenhang zwischen Deinen Auszahlung und eventuellen Zahlungen von ihm herstellen, wie einen größeren Kauf oder so?

CoolK 
Fragesteller
 01.11.2015, 21:50

Vertrag nicht, ich habe dem Kollege öfters Geld geliehen und er hat mir es dann auch zum versprochenen Tag zurückgegeben. Warum er jetzt so auf stur macht, verstehe ich nicht.

Zeugen direkt nicht, aber ich habe einem anderen Kollege gesagt, der er mir in der und der Höhe Geld schuldet. Auch die anderen Arbeitskollegen wissen davon, nur nicht in welcher Höhe.

Er meinte, er brauche das Geld für eine Strafe und eine Hochzeit. So hat er mir das gesagt. Er hatte auch ein Brief zur Strafe und sagte etwas dazu.
Ob er das Geld auch dafür genommen hat, sei mal dahin gestellt.

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@ wfwbinder & Kettkarpflaume: Vertrag nicht, ich habe dem Kollege öfters Geld geliehen und er hat mir es dann auch zum versprochenen Tag zurückgegeben. Warum er jetzt so auf stur macht, verstehe ich nicht.

Zeugen direkt nicht, aber ich habe einem anderen Kollege gesagt, der er mir in der und der Höhe Geld schuldet. Auch die anderen Arbeitskollegen wissen davon, nur nicht in welcher Höhe.

Er meinte, er brauche das Geld für eine Strafe und eine Hochzeit. So hat er mir das gesagt. Er hatte auch ein Brief zur Strafe und sagte etwas dazu.

Ob er das Geld auch dafür genommen hat, sei mal dahin gestellt.

@ billy: Das war ja auch nur ein Scherz ;)

@ Mikkey: Also beim nächsten ''Zahl ich dir später'' sollte ich sagen ''Hey, wann bekomme ich meine xxx € wieder ?'' und einen Zeuge dabei haben.

''unterbricht jedes Vertrösten die Verjährung'' - Also wenn ich meinem Kollege jede Woche auf den Zeiger gehe, kann ich die Verjährung rauszögern ?

@ Gaenseliesel: Das wird wohl die nächste Möglichkeit sein, die ich ergreife.
Per Einschreiben brauch ich nicht. Der Kollege wohnt 45min entfernt von mir.
Wenn etwas ist, dann muss ich ihn auf Arbeit besuchen, da er mir 1000 % NICHT seine Haustür für mich aufmacht.

Gaenseliesel  01.11.2015, 23:30

Wichtig ist, dass du deine Ansprüche im Ernstfall beweisen kannst. Ob mittels Zeugen oder etwas Schriftlichem ( Schriftlich - dann nur als Einschreiben, so hast du etwas in der Hand ) 

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Ok, damit weiss jeder worum es geht.

Seit 3 Jahren...... gab es über die Rückzahlungsmodalitäten denn keine vertraglichen Regelungen ?

Hast du denn wenigstens etwas schriftliches in der Hand woraus hervorgeht, dass der Arbeitskollege diese Forderung zumindest nicht bestreitet ? Dies zu erreichen, wäre vor allen weiteren Aktionen als vorrangig zu sehen.

Setz ein Schreiben auf, aus der sich dein Anspruch begründet( ggf. müdl. Absprachen auch betr. Rückzahlung ...) und mahne den Säumigen mit einer letzten Frist zum Begleichen der Schulden. Bestehe auf eine schriftliche Antwort, zwecks Beweisführung. Passiert daraufhin nichts, würde ich über ein Mahnverfahren nachdenken.

Mach alles schriftlich per Einschreiben ! 

CoolK 
Fragesteller
 01.11.2015, 21:49

Das wird wohl die nächste Möglichkeit sein, die ich ergreife.
Per Einschreiben brauch ich nicht. Der Kollege wohnt 45min entfernt von mir.
Wenn etwas ist, dann muss ich ihn auf Arbeit besuchen, da er mir 1000 % NICHT seine Haustür für mich aufmacht.

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