Kleines Update:

Ich war vorgestern beim Kollege und er wollte mir NICHT den Schuldschein bzw. die Aufforderung zur Rückzahlung unterschreiben.

Er sagte selber ich solle es ihm doch per Einschreiben schicken (was ich dann auch gemacht habe), er gäbe die Sache seinem Anwalt.

Richtige Entscheidung ?

Ich hab wie gesagt den Brief per Einschreiben ihm geschickt.
Was kann ich jetzt machen ?

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Wusste jetzt nicht ob es jemand schon gesehen hat, deswegen habe ich nochmal jedem einzeln kommentiert.

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@ wfwbinder & Kettkarpflaume: Vertrag nicht, ich habe dem Kollege öfters Geld geliehen und er hat mir es dann auch zum versprochenen Tag zurückgegeben. Warum er jetzt so auf stur macht, verstehe ich nicht.

Zeugen direkt nicht, aber ich habe einem anderen Kollege gesagt, der er mir in der und der Höhe Geld schuldet. Auch die anderen Arbeitskollegen wissen davon, nur nicht in welcher Höhe.

Er meinte, er brauche das Geld für eine Strafe und eine Hochzeit. So hat er mir das gesagt. Er hatte auch ein Brief zur Strafe und sagte etwas dazu.

Ob er das Geld auch dafür genommen hat, sei mal dahin gestellt.

@ billy: Das war ja auch nur ein Scherz ;)

@ Mikkey: Also beim nächsten ''Zahl ich dir später'' sollte ich sagen ''Hey, wann bekomme ich meine xxx € wieder ?'' und einen Zeuge dabei haben.

''unterbricht jedes Vertrösten die Verjährung'' - Also wenn ich meinem Kollege jede Woche auf den Zeiger gehe, kann ich die Verjährung rauszögern ?

@ Gaenseliesel: Das wird wohl die nächste Möglichkeit sein, die ich ergreife.
Per Einschreiben brauch ich nicht. Der Kollege wohnt 45min entfernt von mir.
Wenn etwas ist, dann muss ich ihn auf Arbeit besuchen, da er mir 1000 % NICHT seine Haustür für mich aufmacht.

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