Beerdigungskosten absetzbar nach 1 1/2 Jahren?

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Nein. 2009 ist vorbei.

Vergessene Kosten kann man unter bestimmten Umständen auch nach Vorliegen der Steuererklärung für das Jahr noch abziehen. Die Finanzämter wehren sich hiergegen ständig, aber es gibt mindestens drei Urteile, in denen die Abzugsmöglichkeit bestätigt wurde.

Beerdigunskosten sind sog. außergewöhnliche Belastungen. Diese wirken sich nur bei Überschreitung eines bestimmten Betrages aus. Die Auswirkung findest du hier: http://steuerberater-quermann.de/downloads/AGB%2033a%20Berechnung.pdf

Wenn dein Bescheid für 2009 noch offen ist, zB. weil er nach § 164 AO unter vorbehalt steht oder du noch Einspruch einlegen kannst weil der Bescheid noch nicht 1 Monat alt ist, kannst ihn noch ändern lassen. In 2010 kannst du nur Rechnungen absetzten die du auch in 2010 bezahlt hast.