Partnerin Lehrerin-Urlaub in Schulferien?
Hallo,
ich arbeite in einem Büro und habe seit Kurzem eine Partnerin(wir sind nicht verheiratet), die Lehrerin ist.Um gemeinsam Urlaub zu gaben und zu verreisen, muss ich somit auch in den Ferien Urlaub nehmen.Muss ich hier dann auch vorrangig behandelt werden, wie z.B.Eltern schulpflichtiger Kinder?Schließlich ist eine gemeinsame Reise nur während der Ferien möglich
4 Antworten
Ganz einfach nein.
Aber ich finde es nur fair, genauso gleich behandelt zu werden, wie alle anderen auch. Wollen mehr Urlaub, wie freigestellt werden kann, wird gelost. Bzw. Die Lehrer haben ja 14 Wochen frei. Da können zwei normale AN sich die je 6 Wochen aufteilen.
Auch Eltern mit schulpflichtigen Kindern müssen nicht uneingeschränkt vorrangig behandelt werden - Du wirst das mit dem Arbeitgeber aushandeln müssen.
Nein, allerdings kann dir dein Anliegen auf Urlaub in den Ferien nicht für ewig verwehrt werden, mindest alle 3 Jahre hast du Anspruch darauf auch mal Urlaub in den Ferien zu nehmen.
Dazu gibt es ein Gerichtsurteil
Deine Lehrerin ist Dein Privatvergnügen , produzier Kinder
Dann könnte ich genauso sagen"Kinder sind Privatvergnügen".Letztendlich möchte ja jeder mit dem Partner gemeinsam Urlaub haben, egal ob mit oder ohne Kind.Und als Partner einer Lehrerin bin ich ja auf bestimme Zeiträume angewiesen