Online Shop verweigert Gutschein?
Ich habe mir online Klamotten gekauft und bei bezahlung den 25€ Gutschein angegeben. Der Warenwert beträgt über 100€.
Nach Erhalt habe ich 3 Artikel von 5 zurückgeschickt. Offene Rechnung 65€.
Der online Handel hat mir meinen Gutschein reaktiviert. Ich kann ihn aber bei dieser Bestellung nicht einsetzen. Der Gutschein war ein Geburtstagsgeschenk und es gibt keine Vorraussetzungen zum einlösen. Der Handel sagt ich soll einfach noch was bestellen, was ich nicht möchte.
In den AGB steht nichts davon, aber es wird darauf hingewiesen, dass ihnen dieses Recht vorbehalten wird.
Ist das überhaupt erlaubt wenn es nicht genau so in den AGB steht ?
2 Antworten
Also war es ein Gutschein, für den man 25 Euro bar bezahlt hat, damit man diesen dann z. B. verschenken kann!?!
Wenn das so ist, dann muss der Gutschein für mein Verständnis vom Händler wie Bargeld behandelt werden!
Dann bist Du im Recht, aber sowas von!!!
würde mit rechtlichem Beistand drohen (Fristsetzung auf 1 Woche) und darauf Hinweisen, dass auch diese zusätzlichen Kosten durch die anwaltliche Vertretung Schaden sind, der dir verursacht wird, damit du dein Recht geltend machen kannst. Auch hierzu wären sie dann zum Schadensersatz verpflichtet.
Ich habe schon von rechtlichen Beistand gesprochen, sie leiten es weiter an ihre Rechtsabteilung.
Es handelt sich bestimmt um einen Buchungsfehler im System auf Grund der Retoure
Ja genau. Aber der Shop sagt sie behalten sich das Recht vor auch wenn es nicht in den AGBs verankert ist. Ich werde rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.