Nur Paypal als Bezahlmöglichkeit?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Dem Finanzamt reicht die EÜR, die wollen Deinen Kontoauszug nicht - den will höchstens ein Betriebsprüfer sehen.

Bei allem, was Dir auf elektronischem Weg zugestellt wird, ist übrigens die Aufbewahrung eines Ausdrucks NICHT ausreichend. Belege sind im Original aufzubewahren, das Original ist die Datei, und die muss für 10 Jahre lesbar gesichert werden. Bisher habe ich (!) noch nicht erlebt, dass daraus im Rahmen einer BP Konsequenzen gezogen wurden - aber früher oder später wird das passieren. Reiner Formfehler, der zu zulässigen Zuschätzungen und entsprechenden Nachzahlungen führt.

Louis1234 
Fragesteller
 22.06.2023, 11:29

Also, das heißt diese EÜR über PayPal ist zulässig oder muss ich für alles eine Rechnung schreiben?

Also mir EÜR meine ich auf mein Konto kommen 500€ und ich gebe nur 300€= Ü von 200€ ?

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Eifelia  22.06.2023, 12:06
@Louis1234

Also, das heißt diese EÜR über PayPal ist zulässig oder muss ich für alles eine Rechnung schreiben?

Was verstehst Du denn in diesem Zusammenhang unter 'EÜR über PAypal'?

In deine Einnahme-Überschuss-Rechnung müssen einerseits alle betrieblichen Einnahmen und andererseits alle betrieblichen Ausgaben eingehen. Ob Du die über Paypal, Dein Bankkonto oder in bar einnimmst oder ausgibst, ist dabei völlig egal.

Also mir EÜR meine ich auf mein Konto kommen 500€ und ich gebe nur 300€= Ü von 200€ ?

Wie 'Du gibst nur 300 €'? Wem gibst Du das und warum?

Übrigens 'bist Du nicht Kleinunternehmer', sondern Du wendest die Kleinunternehmerregelung an, die bezieht sich aber nur auf die Umsatzsteuer. Dass Du als Unternehmer verpflichtet bist, anderen Unternehmern (!) eine Rechnung auszustellen, hat damit nichts zu tun. Gegenüber Privatleuten bist Du dazu nicht verpflichtet. Du solltest mal § 14 UStG lesen.

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Die Fehlen kaufmännische Grundkenntnisse.

Der Auszug von Paypal ist Dein Betriebskonto. Die Einnahmen sind Deine Einnahmen = Dein Umsatz.

Wie bezahlst Du Deine Kosten? Auch über das gleiche Paypalkonto? Telefon, Internet, Bürobedarf, alles was Abzugsfähig ist über Paypal?

Wie @Eifelia schon richtig schreibt, Die Einnahmen und Ausgaben trägst Du in die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ein, daas Ergebnis ist Dein Gewinn.

Ob Rechnung oder nicht, hängt vom Kunden ab. Will er eine schreibst du ihm eine, will er keine, sparst Du Dir den Aufwand.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986