Notfallsituation Auszug aus Wg, probleme mit wg bewohner... was tun?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Vermieter kann dich erst nach Ablauf des Kündigungsdatum "rauswerfen" aber das auch nicht eigenmächtig sondern musste erstmal einen Räumungstitel gegen Dich erheben und dann die Zwangsräumung veranlassen. Aber oft ist dies mit enormen Kosten verbunden, gerade private Mieter lassen da oft mit sich reden wenn absehbar ist das Du zeitnah eine neue Wohnung hast. Zb zum 15.10 oder 1.11 in der Regel wird dann auch nicht geräumt wenn dies nicht unabdingbar ist.

Solltest du trotz aller Bemühung keine neue Bleibe finden sitz Du dennoch nicht auf der Straße. Dafür gibt es soziale Notunterkünfte oft sind es sehr kleine notdürftige Übergangswohnungen der Stadt. Deine Sachen werden nicht weg geworfen sondern alles was du nicht mitnimmst oder vorzeitig anderweitig untergestellt hast wird für 2 Monate eingelagert. Natürlich hast du im Falle einer Räumung die Kosten zu tragen.

Sollte ein Räumungstitel erhoben werden, solltest Du dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Manchmal kann der Anwalt auch eine Verlängerte Räumungsfrist erwirken, das ist aber nur unter besonderen Umständen der Fall. Ich würde Dir raten alles mögliche zu versuchen um eine neue Bleibe zufinden, zB Inserate schalten das geht auch über verschiedene Plattformen kostenlos und den Wohnungsmarkt tgl zu durchforsten . Denn im schlimmsten Fall musst du darlegen was du alles gemacht hast um eine Wohnung zu finden und das nachweislich. Also verlasse Dich bitte nicht nur auf die Warteliste deiner Stadt.

Lieben Gruß und alles Gute.

So ganz wird die Ausgangslage nicht klar:

Welcher Mietvertrag endet am 30.09.22, der des Hauptmieters oder Dein Mietvertrag? Macht ja schon einen Unterschied.

Wieso glaubst Du, Dein Vertrag würde gekündigt werden?

Fakt ist jedenfalls, dass kein Vermieter einen Mieter per Selbsthilfe auf die Straße setzen darf und der Rechtsweg nimmt viel Zeit in Anspruch.

Mehmet199393 
Fragesteller
 05.03.2022, 19:04

Hallo, danke für die Rückmeldung. Mein Mietvertrag endet zum 30.9.22 (ich bin Untermieter) vom Vermieter der Mietvertrag ist unbefristet. Ab dem 1.10. Möchte er die Wohnung selber beziehen (eigenbedarf). Den Mietvertrag habe ich so unterschrieben und wusste das es zum 30.9. Endet.

Mfg

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Alarm67  05.03.2022, 19:10
@Mehmet199393

Dann schreibe das doch nicht so kompliziert, so dass man NULL versteht.

Du hast einen bis zum 30.09.2022 befristeten Mietvertrag, PUNKT.

Und das versteht jeder.

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Andri123  05.03.2022, 20:40
@Mehmet199393

Befristete Mietverträge können eigentlich nicht vorzeitig gekündigt werden. Dann müsstest Du also bis einschl. September Miete zahlen, egal wo Du wohnst.

Die Sachlage ist immer noch unklar. Worüber lautet Dein Mietvertrag? Ein Zimmer plus Mitnutzung von Bad/Küche?

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Mehmet199393 
Fragesteller
 05.03.2022, 20:44
@Andri123

Genau es ist eine 3 zimmer Wohnung, im Mietvertrag steht 1,5 Zimmer für mich. Bad u. Küche wird mitbenutzt.

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Mehmet199393 
Fragesteller
 05.03.2022, 20:45
@Mehmet199393

Was passiert wenn ich eine Wohnung finde und eine Zusage bekomme? Wann sollte ich meinen jetzigen Mietvertrag kündigen?

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Andri123  05.03.2022, 20:55
@Mehmet199393

Ich befürchte, dass Du gar nicht vorzeitig kündigen kannst. Vielleicht äussert sich ja noch Privatier oder jemand anders mit Fachkenntnissen.

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Privatier59  05.03.2022, 21:44
@Andri123

Ein Streit wird als Grund für eine außerordentliche Kündigung nur in Ausnahmefällen ausreichen, wie etwa Gefahr für Leib und Leben.

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Mehmet199393 
Fragesteller
 05.03.2022, 22:08
@Andri123

Und könnte mein Vermieter seinen Hauptmietvertrag vorzeitig kündigen? Z.b wenn ich Ihm das so mitteile was vorgefallen ist? Eventuell könnte er es ja dann vorzeitig kündigen und ich wäre ja damit dann schneller davon "befreit"?

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