Werden bei Schenkung einer halben Immobilie die Notarkosten auf den ganzen oder halben Verkehrswert des Schenkungs-Gegenstandes berechnet?

1 Antwort

Lilianne:

Die Notargebühren werden nach dem Gegenstandswert der Urkunde berechnet. Gegenstand des Schenkungsvertrages ist der hälftige Anteil der Immobiliie und  nicht etwa der volle Immobilienwert.

lillianne 
Fragesteller
 30.08.2015, 22:56

Danke.

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