Neue Steuernummer vom Finanzamt, da umgezogen?Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erneut ausfüllen

2 Antworten

Einfach noch mal Rücksprache mit dem neuen Finanzamt halten (reicht telefonisch). Wegen des Gewerbes an neuer Stelle wirst du wohl die Angaben machen müssen, weil dein Gewerbe ja nicht mehr an dem bisherigen Ort ist. Das neue Finanzamt muss wissen, was du an dem neuen Ort für ein Gewerbe betreibst, u. a. wegen der Umsatzsteuer- Vorauszahlungen pp. und ev. Gewerbesteuer. Und wichtig, das Gewerbe muss am bisherigen Ort (Stadt) und beim alten Finanzamt abgemeldet sein.

Nutza59 
Fragesteller
 30.11.2014, 15:44

Hi Martena,

deine Antwort geht ja nochmal in die andere Richtung. Basiert diese mehr auf Vermutungen oder auf Erfahrungen, die du gemacht hast?

MFG Nutza

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EnnoBecker  30.11.2014, 15:53
@Nutza59

Weder noch.

Sie basiert eher auf dem Unvermögen, zwischen Rechtsgebieten unterscheiden zu können.

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wfwbinder  30.11.2014, 16:40
@Nutza59

Ganz einfach, es ist zu unterscheiden zwischen "Verlegung des Gewerbebetriebes" und "Abmelden eines Betriebes und Anmelden eines anderen Betriebes."

Im ersten Fall kein Fragebogen ausfüllen, im zweiten Fall für den neuen Betrieb natürlich einen Fragebogen ausfüllen.

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vulkanismus  30.11.2014, 18:17

Das mit dem Telofon ist richtig.

Aber falsch ist, dass man das Gewerbe beim alten Finanzamt abmelden muss.

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Ich kann Euch zwei nur bestätigen.

Dich in der Erkenntnis, dass EnnoBecker ein kluger Kopf ist (besser dieser seinen Rumpf ziert) und EnnoBecker in seinen Aussagen.

Das Du den Fragebogen zugesandt bekommen hast ist einfach ein Auswuchs dessen, dass jede Gewerbeanmeldung an das Finanzamt gemeldet wird und an jeden, der so eine Gewerbeanmeldung abgab, dieser Fragebogen gesendet wird. Kostet ja nicht das eigene Porto.

Deine Akte wird irgendwann beim neuen Finanzamt eintreffen und dann geht wieder alles seinen normalen Gang mit neuer Steuernummer. Deine USt-ID bleibt Dir übrigens erhalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Nutza59 
Fragesteller
 30.11.2014, 15:47

Hallo wfwbinder,

danke für die hilfreiche Antwort. Die Vermutung einer Überschneidung tat sich bei mir ebenfalls auf!

MFG Nutza

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EnnoBecker  30.11.2014, 15:52

besser dieser seinen Rumpf ziert

Stehst du auf mich? Du wärst immerhin der erste....

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wfwbinder  30.11.2014, 16:35
@EnnoBecker

Nein, bestimmt nicht, Dazu fehlt Dir die wichtige Eigenschaft eine Frau zu sein. Oder anders, Dafür hast Du "etwas" zuviel. ;-) :-)

Wenn:

Stehst du auf mich?

fachlich gemeint wäre, dann ist es allerdings anders. Da schätze ich Dich sehr.

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